Als Gründungskosten sind Kapitalverkehrssteuer und Gesellschaftssteuer, Gebühren für Anmeldung bzw. Eintragung in das \"Firmenbuch\", Rechtsanwalts- und Notariatskosten zu berücksichtigen.
Ferner fallen Grunderwerbssteuer an, wenn Grundstücke in das Eigentum der Unternehmung übertragen werden, und Emissionskosten, wenn es zur Ausgabe von Aktien oder Teilschuldverschreibungen kommt.