Die Bibliothek des Bundesverfassungsgerichts wurde 1951 mit der Konstituierung des Bundesverfassungsgerichts gegründet. Sie ist eine gerichtsinterne, nicht allgemein zugängliche wissenschaftliche Fachbibliothek mit den Schwerpunkten Staats-, Verfassungs- und Verwaltungsrecht, Staats- und Gesellschaftslehre, Politik und Zeitgeschichte.
Der Bibliotheksbestand umfasst derzeit (2001) ca. 325.000 Bände; er wächst pro Jahr um ca. 6.000 bis 7.000 Bände. Der Zeitschriftenbestand beläuft sich auf ca. 1000 laufende Abonnements; nach Abzug der Parlamentaria und Amtsdruckschriften des Bundes und der Länder verbleiben ungefähr 400 rechts- und sozialwissenschaftliche Periodika des In- und Auslandes.
Der Schwerpunkt des Bibliotheksbestandes liegt auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts, insbesondere des Staatsrechts des In- und Auslandes. Darüber hinaus wird ein fachlich breites Erwerbungsspektrum angestrebt, um die Begutachtung der den Verfahren zugrunde liegenden Sachverhalte auch unter nichtjuristischen Gesichtspunkten ermöglichen zu können.
Zur Bibliothek gehört ein ebenfalls seit 1951 bestehendes Pressearchiv, \"in dem alle das Gericht berührenden Materialien gesammelt werden\" (§ 18 Geschäftsordnung des Bundesverfassungsgerichts). Täglich werden zwischen 20 und 30 Tages- und Wochenzeitungen ausgewertet.
Bibliothek und Pressearchiv können grundsätzlich nur von Amtsahngehörigen des Bundesverfassungsgerichts benutzt werden.
Sämtliche in der Bibliothek vorhandenen Werke sind zudem im Südwestdeutschen Bibliotheksverbund (https://www.bsz-bw.de/) katalogisiert und über den lokalen elektronischen Benutzerkatalog, in dem auch der Ausleihstatus eines Buches festgehalten wird, abrufbar. Dies gilt für alle seit 1951 erworbenen Bücher und Zeitschriften sowie für alle seit August 1996 erhobenen Aufsätze. Damit sind derzeit (2001) ca. 320.000 Titel nachgewiesen (davon ca. 70.000 Aufsätze), so dass die Bibliothek des Bundesverfassungsgerichts über den zur Zeit größten juristischen Online-Katalog im deutschsprachigen Raum verfügt.
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