. Doppelmitgliedschaft in Regierung und Parlament ist ausgeschlossen.
. Keine Verantwortlichkeit der Regierung gegenüber dem Parlament - es gibt kein Mißtrauensvotum.
. Regierung kann Parlament nicht auflösen (kein Auflösungsrecht)
. Staatliche Führungspositionen können nicht vollständig und geschlossen von der Regierungspartei gebündelt werden, da Regierung und parlamentarische Mehrheit nicht identisch sein müssen.
. Das Staatsoberhaupt ist Regierungschef und besitzt die Macht über die Exekutive.
. Das Parlament besteht aus zwei Kammern, wovon keine mit der Regierung fusionieren darf, um die Kräftegleichverteilung zu gewährleisten.
Das präsidentielle System hat seine Wurzeln im Rationalismus der Aufklärungszeit und bezeichnete die strikte Trennung der Funktionen als seinen Grundsatz. Das schon angesprochene Verbot der Doppelmitgliedschaft Parlament und Regierung ist Voraussetzung für die Gleichheit aller Parlamentarier.
Parlament und Regierung sind nicht aneinander, sie sind nur an Verfassung und Gesetz gebunden. Der Begriff Opposition kann im präsidentiellen System nicht definiert werden, weil sich Parlament und Regierung gleich gegenüberstehen und weil das Parlament wiederum in zwei Kammern unterteilt ist. Hierzu muß gesagt werden, daß die Möglichkeit gegeben ist, daß in der einen Kammer eine andere Partei über die Mehrheit verfügt als in der anderen Kammer. Dadurch wird die Individualität des einzelnen Parlamentariers gefördert.
Es gibt keinen Gegensatz zwischen Regierungschef und Staatsoberhaupt, da in präsidentiellen Systemen beide Ämter von einer Person bekleidet werden. Im Präsident konzentriert sich die gesamte Macht der Regierung. Deshalb ist eine Koalitionsregierung schwer vorstellbar, da der Präsident eine überragende Vorrangstellung inne hat. Dies macht eine Gleichwertigkeit zweier Koalitionspartner zu einer eher illusionistischen Vorstellung.
Faktoren, die die Eigenständigkeit des Parlaments
stärken schwächen
Verfassungsstruktur: Gewaltentrennung (präsidentielles System) Gewaltenverbindung (parlamentarisches System)
Parteienstruktur: locker - keine oder nur schwach ausgeprägte Partei - und Fraktionsdisziplin (USA) dicht - stark ausgeprägte Partei - und Fraktionsdisziplin (GB+BRD)
Parteiensystem: zersplittert (Frankreich, 4. Republik) konzentriert (GB)
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