Die wohl wichtigste gesetzliche Grundlage bei der Behandlung der Thematik "internationale Schiffahrt in nationalen Gewässern" ist das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen. Hierbei handelt es sich, wie sollte es auch anders sein, um eine internationale Vorschrift. Der Begriff der "Vorschrift" oder "gesetzlichen Grundlage" ist daher hier eigentlich nicht ganz korrekt. Denn es bleibt nun mal ein internationales Übereinkommen, und wird nicht automatisch zu einem bundesdeutschen Gesetz. Aber hierfür hat die Legislative in unserem Staat mittlerweile Sorge getragen:
Am 14.09.94 ist das Gesetz zu dem Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen vom 10.12.1982 in Kraft getreten . Gem. Artikel 3 dieses Vertragsgesetzes ist das Seerechtsübereinkommen damit am 16.11.1994 auch für die Bundesrepublik Deutschland zu geltendem Recht geworden.
Bevor dieses Übereinkommen aber etwas intensiver betrachtet werden soll, möchte ich ein paar Anmerkungen zu dem umfassenderen Begriff des "Staatsgebietes" machen. Dies soll im wesentlichen dem Verständnis dienen und weist weitergehend auch ganz interessante Aspekte auf.
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