Die Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft wird zur Privatsache des Staatsbürgers. Der Staat registriert die Kirchenzugehörigkeit seiner Staatsbürger nicht, und die Kirche erhält den Charakter einer privatrechtlichen Vereinigung. Damit entfallen:
der Religionsunterricht an öffentlichen Schulen,
Mitsprache und Repräsentanz im öffentlichen Leben.
Diese Trennung läßt starke unterschiedliche Einstellungen von Staat und Kirche zueinander zu. Während etwa in den Vereinigten Staaten von Nordamerika das Verhältnis zwischen Staat und den christlichen Gemeinschaften ein grundsätzlich wohlwollendes und wechselseitig bestärkendes ist, herrscht in dezitiert atheistischen Ländern eine kirchenfeindliche Haltung mit Formen der Behinderung oder indirekten Verfolgung (China) vor. Weitere Beispiele für die Trennnung zwischen Staat und Kirche: Frankreich, Mexiko.
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