Grundsätzlich berechtigt die Handlungsvollmacht nur zu Geschäften und Handlungen im Rahmen eines bestimmten Handelsgewerbes. Neben den Geschäften, die auch den Prokuristen untersagt sind, dürfen Handlungsbevollmächtigte keine Wechselverbindlichkeiten eingehen und keine Darlehen aufnehmen und die Unternehmung nicht vor Gericht vertreten.Je nach Art der Vollmacht sind jedoch weitere Einschränkungen möglich:
. Generalvollmacht
Erstreckt sich auf alle Geschäfte und Rechtshandlungen, die der Betrieb eines bestimmten Handelsgewerbes gewöhnlich mit sich bringt.
. Artvollmacht
Ermächtigt zur Vornahme einer bestimmten Art von Geschäften. Typische Beispiele für Artbevollmächtigte sind: der Einkäufer, der Verkäufer und der Kassier.
. Spezialvollmacht
Ermächtigt nur zur Vornahme einer einzelnen genau bestimmten Handlung.
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