Allgemein gesehen, sind die Menschenrechte grundlegende Rechte, die allen Menschen unabhängig von Herkunft, Rasse, Sprache, Staatsangehörigkeit, Religion und Geschlecht gleichermaßen zustehen sollten. Menschenrechte werden nach einer naturrechtlichen Grundauffassung als angeboren und unveräußerlich - und somit als dem Staat vorgegebene Rechte, die er zu achten hat - verstanden.
Geschichte:
Bis 1945 war der Schutz der Menschenrechte Aufgabe der Einzelstaaten und wurde von deren Verfassungen garantiert. Als Reaktion auf die massiven Menschenrechtsverletzungen in den totalitären Staaten erklärten die UN nach dem 2. Weltkrieg den universellen Schutz der Menschenrechte zu einem ihrer Hauptziele.
Am 10. Dezember 1948 wurde ohne Gegenstimme, aber bei Enthaltung der kommunistischen Staaten die Allg. Erklärung der Menschenrechte in Form einer völkerrechtlichen unverbindlichen Empfehlung verabschiedet. Die Erklärung markierte den Aufbruch in eine neue Ära: Sie schrieb die fundamentalen Rechte jedes einzelnen Menschen neu. Und sie übertrug Regierungen die Pflicht, diese Rechte zu respektieren und zu schützen.
Auszüge der 30 Artikel umfassenden Erklärung:
Artikel 1 (Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit)
Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geiste der Brüderlichkeit begegnen.
Artikel 2 (Verbot der Diskriminierung)
Artikel 3 (Recht auf Leben und Freiheit)
Artikel 4 (Verbot der Sklaverei und des Sklavenhandels)
Artikel 5 (Verbot der Folter)
Artikel 6 (Anerkennung als Rechtsperson)
Artikel 7 (Gleichheit vor dem Gesetz)
Artikel 8 (Anspruch auf Rechtsschutz)
Artikel 9 (Schutz vor Verhaftung und Ausweisung)
Artikel 10 (Anspruch auf faires Gerichtsverfahren)
Artikel 11 (Unschuldsvermutung)
Artikel 12 (Freiheitssphäre des einzelnen)
Artikel 13 (Freizügigkeit und Auswanderungsfreiheit)
Artikel 14 (Asylrecht)
Artikel 15 (Recht auf Staatsangehörigkeit)
Artikel 16 (Eheschließung, Familie)
Artikel 17 (Recht auf Eigentum)
Artikel 18 (Gedanken-, Gewissens-, Religionsfreiheit)
Artikel 19 (Meinungsäußerungs-, Informationsfreiheit)
Artikel 20 (Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit)
Artikel 21 (Allgemeines und gleiches Wahlrecht)
Artikel 22 (Recht auf soziale Sicherheit)
Artikel 23 (Recht auf Arbeit, gleichen Lohn)
Artikel 24 (Recht auf Erholung und Freizeit)
Artikel 25 (Recht auf Wohlfahrt)
Artikel 26 (Recht auf Bildung)
Artikel 27 (Freiheit des Kulturlebens)
Artikel 28 (Angemessene Sozial- und Internationalordnung)
Artikel 29 (Grundpflichten)
Artikel 30 (Auslegungsregel)
50 Jahre nach der Erklärung der Menschenrechte ist sie mehr als geduldiges Papier, das in die Jahre gekommen ist.
Für jeden von uns verbrieft sie ein Stück von dem, was wir uns unter einem menschenwürdigen Leben vorstellen: Zum Beispiel Schutz vor grausamer Behandlung, Folter und Erniedrigung, aber auch Respekt vor unseren Gedanken, unserem Glauben, unserer Privatsphäre und ein Recht auf Nahrung und ein Dach über dem Kopf. Oder einfach: Freiheit!
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