Das Strafregister ist ein amtliches Register zur Beurkundung aller in der Bundesre-publik Deutschland gefällten strafrechtlichen bedeutsamen Entscheidungen, z. B. Strafen und Sicherungsmaßregeln, Entmündigungen u. a.
Das Strafregister ist seit dem 01.01.72 Teil des Bundeszentralregisters in Westberlin. Lediglich Verurteilungen wegen Übertretungen, die ausschließlich auf Geldstrafe lauteten, wurden nicht in das Strafregister aufgenommen.
Das Strafregister ist u. a. als Nachweis der Vorstrafen bedeutsam. Zur Rehabilitation des Verurteilten wird nach Ablauf bestimmter Fristen (bei geringfügigen Strafen nach 5, bei hohen Strafen nach 15, sonst nach 10 Jahren) der Strafvermerk beseitigt (Straftilgung). Ausgenommen hiervon sind insbesondere Verurteilungen zu lebens-langer Freiheitsstrafe, Anordnung der Sicherungsverwahrung und Untersagung der Erteilung einer Fahrerlaubnis für immer.
Auskunft aus dem Strafregister darf nur Gerichten, bestimmten Behörden und dem Eingetragenen selbst (durch Führungszeugnis) erteilt werden.
Für Österreich wird das Strafregister bundeseinheitlich bei der Bundespolizeidirektion Wien, Strafregisteramt, geführt. In der Schweiz gibt es ein Zentralstrafregister des Bundes, das alle Verurteilungen von Schweizern im In- und Ausland enthält, außer-dem auch kantonale Strafregister.
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