Nach der heute herrschenden Lehre des so genannten "gemäßigten Monismus" (mit dem Vorrang des Völkerrechtes) steckt das Völkerrecht den äußeren Rahmen für das staatliche Recht ab.
Die Staaten müssen große Teile des Völkerrechts ins staatliche Recht übernehmen. Dies kann durch generelle Transformation (d.i. die pauschale Übernahme völkerrechtlicher Normen in das innerstaatliche Recht) oder durch spezielle Transformation (d.i. die Erlassung oder Anpassung entsprechender österreichischer Rechtsvorschriften) möglich.
Die allgemein anerkannten Regeln des Völkerrechts werden in Österreich aufgrund Art. 9 Abs. 1 B-VG pauschal ins Bundesrecht übernommen; Verträge meist durch generelle Transformation oder Adoption. Nationalrat oder Bundespräsident können allerdings auch deren Erfüllung durch spezielle Transformation anordnen.
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