Die Auslösung der Öffentlichkeitsfahndung ist eine sogenannte "Standart-Fahndungsmaßnahme" in Mordermittlungssachen. Sie geht in ihrer Zielsetzung von der Erkenntnis aus, dass Publikationsorgane (Presse, Fachpresse, Rundfunk, Fernsehen) durch ihre Breitenwirkung wertvolle Fahndungshilfe gerade bei Mordsachen leisten können.
In Mordermittlungssachen sind im Besonderen bei der Auslösung der Öffentlichkeitsfahndung zu beachten:
- Die Auslösung der Öffentlichkeitsfahndung durch Fahndungsausrufe in den Publikationsorganen ist nur mit Zustimmung der zuständigen Staatsanwaltschaft statthaft.
- Bei der inhaltlichen Festlegung des Fahndungstextes muss vermieden werden, dass der Täter über den Stand der Ermittlungen informiert wird. Einzelheiten des Tatgeschehens, die nur der Täter kennen kann, sind nicht zu veröffentlichen.
- Bei der Textgestaltung der Fahndungsaufrufe ist der Adressantenkreis zu berücksichtigen.
- Rundfunk- und Fernsehfahndungen sind unter Einschaltung der zuständigen LKÄ zu veranlassen.
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