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Im Rahmen des sogenannten "Hausherrenrechts" bestimmt der Wirt aber nicht nur, ob er Hunde akzeptiert, sondern auch Raucher- und Nichtraucherzonen festlegt oder im Lokal überhaupt ein Rauchverbot verhängt. Wenn Sie sich daran nicht halten, kann er Sie aus dem Lokal weisen. Behördliche Strafen aber gibt es, trotz der intensiven Diskussionen, noch nicht. | |||
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