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recht artikel (Interpretation und charakterisierung)

Die gesellschaft mit beschränkter haftung (gmbh)


1. Finanz
2. Reform

Was ist eine GmbH?

Die GmbH ist eine Kapitalgesellschaft (juristische Person), deren Gesellschafter nur mit ihrer Einlage haften. Sie kann zu jedem gesetzlich zulässigen Zweck durch eine Person (Ein-Mann-GmbH) oder mehrere Personen errichtet werden.





Welche Gründungsvoraussetzung gibt es für die GmbH?



Nach dem GmbH-Gesetz sind folgende Gründungsvoraussetzungen zu erfüllen:



das Stammkapital muß mindestens 50.000,00 DM betragen,
die Stammeinlage muß mindestens 500,00 DM betragen,
der Gesellschaftsvertrag ist notariell zu beurkunden,
Die Gründung muß ins Handelsregister (Abteilung B) eingetragen werden (die Eintragung kann erst dann erfolgen, wenn auf das Stammkapital mindestens 25.000,00 DM eingezahlt sind, entweder als Geld- oder Sacheinlage).




Welche Rechte und Pflichten haben die Gesellschafter der GmbH?



Zu den Rechten und der Gesellschafter zählen:



Recht auf Anteil am Gewinn (nach der gesetzlichen Regelung lt. GmbH-Gesetz Verteilung im Verhältnis der Geschäftsanteile, falls in der Satzung nichts anderes vereinbart ist),
Stimmrecht in der Gesellschaftsversammlung (Abstimmung nach Geschäftsanteilen),




Zu den Pflichten der Gesellschafter zählen.



Einlagepflicht,

beschränkte Haftpflicht,
Verlustbeteiligung,
Nachschußpflicht, falls die Satzung dies vorsieht.




Nennen Sie die Organe der GmbH und deren Aufgaben!



Organe der GmbH sind Geschäftsführer, Aufsichtsrat und Gesellschaftsversammlung.



Aufgaben der/des Geschäftsführer(s) sind:

Geschäftsführung (nach innen),

Vertretung (nach außen).


Aufgaben des Aufsichtsrats sind:


Überwachung der Geschäftsführung,
Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts,
Bericht darüber an die Gesellschaftsversammlung.
Ein Aufsichtsrat ist nur für Gesellschaften mit mehr als 500 Arbeitnehmern gesetzlich vorgeschreiben.



Aufgaben der Gesellschaftsversammlung sind:

Feststellung des Jahresabschlusses und Verwendung des Ergebnisses,
Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern,

Überwachung der Geschäftsführung,
Bestellung von Prokuristen und Generalhandlungsbevollmächtigten.





Welche Gründe sprechen für die GmbH?




Die GmbH bietet folgende Vorteile:

die elastische Unternehmensführung einer Personengesellschaft,
die Beschränkung der Haftung auf das Gesellschaftsvermögen,
das geringe Stammkapital.

 
 

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