1.1 Einführung
Wertpapiere sind Urkunden, die Vermögensrechte verbriefen. Die Ausübung bzw. die Übertragung dieser Rechte ist an den Besitz der Urkunde gebunden.
1.1.1 Wertpapierarten (Übersicht)
1.1.1.1 Wertpapiere, die Sachwerte verbriefen
Das verbriefte Recht betrifft eine Sache (z. B. eine Ware). Dazu zählen:
der Lagerschein
der Ladeschein (Konnossement)
1.1.1.2 Wertpapiere, die Geld- bzw. Kapitalwerte verbriefen
Der Unterschied zwischen "Geld" und "Kapital" liegt in der Länge der Bindungsdauer.
a) Wertpapiere, die Geldwerte verbriefen
Diese Wertpapiere sind Gläubigerpapiere mit einer Laufzeit bis zu 2 Jahren.
Dazu zählen Wertpapiere:
Scheck
Wechsel
b) Wertpapiere, die Kapitalwerte verbriefen
Kapitalwerte können als Forderungsrechte (\"Gläubigerpapiere\") oder als Anteilsrechte verbrieft werden, Merkmal ist die langfristige Bindung (über 2 Jahre).
Dazu zählen:
. Gläubigerpapiere
. Anteilspapiere
. Mischformen zwischen Gläubiger- und Anteilspapieren sind:
1.1.2 Die Übertragbarkeit von Wertpapieren
Die meisten Wertpapiere im engeren Sinn (Wertpapiere die Kapitalwerte verbriefen) sind Inhaberpapiere, d. h. sie können formlos, durch bloße Übergabe, übertragen werden.
Ausnahme: Namensaktie
1.1.3 Die Ausstattung von Wertpapieren
Wertpapiere, die Kapitalwerte verbriefen bestehen aus Mantel und Kuponbogen.
Der Mantel verkörpert das Grundrecht und enthält alle wesentlichen Angaben (wie Schuldner (Emittent), Nennwert, Haftung, Verzinsung etc.).
Der Kuponbogen enthält einzelne Abschnitte, mit denen bestimmte Rechte geltend gemacht werden.
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