Zu den ausführenden Personen einer strafbaren Handlung zählen Täter, Mittäter, Anstifter sowie der Beihilfeleistende.
Täter
Täter ist derjenige, der eine Straftat selbst oder durch einen anderen begeht.
Mittäter
Mittäter ist derjenige, der eine Straftat gemeinschaftlich mit anderen vornimmt. Es wird jeder als Täter bestraft.
Anstifter
Wenn jemand einen anderen dazu bestimmt, eine vorsätzliche und rechtswidrige Tat zu begehen, so wird er als Anstifter bezeichnet und bestraft.
Beihilfeleistender
Ist derjenige, der einem anderen bei der Begehung einer Tat Hilfe leistet. Dieser wird als Gehilfe bestraft.
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