Strafrecht beruht in seiner heutigen Form weitgehend auf der Ideologie des freien Willens, deswegen ist zu klären, wie Strafe im Rahmen eines deterministischen Weltbildes zu deuten ist. Ein Rechtsbrecher wird für sein freiwillig böses Wollen bestraft. Nur wenn er die Handlung freiwillig ausgeführt hat, nicht im Affekt oder aus einem abartigen Trieb heraus, kann er für seine Tat zur Verantwortung gezogen werden. Wenn jemand so handeln MUSSTE, wie er es getan hat, kann man ihn dafür nicht zur Rechenschaft ziehen. In einem deterministischen Weltbild verlieren "Schuld" und "Strafe" als Vergeltungsmaßnahme oder Rache ihren Sinn.
Allerdings kann es sehr notwendig sein, die Gesellschaft z.B. vor jemandem, der aus einem abartigen Trieb, und nicht aus freiem Willen heraus gehandelt hat, als Ursache eines Übels oder Leids durch entsprechende Maßnahmen zu schützen
- an die Stelle des Strafrechtes (= Vergeltungsrecht) sollte ein Besserungsrecht oder ein Schutz- und Bewahrungsrecht treten - mittels geeigneter Maßnahmen soll das gesellschaftsschädigende Verhalten des Delinquenten zu einem gesellschaftsfreundlichen umgewandelt werden.
- Frage: wieweit ist es möglich einen Erziehungsfehler oder charakterliche Anlagen im Erwachsenenalter zu korrigieren?
Strafe als Erziehungsmaßnahme ist auch sinnvoll, wenn die Tat ohne freien Willen durchgeführt wurde, wenn die Strafe keine Vergeltung ist, und wenn sie Zukunftssinn und Aussicht auf Besserung hat. Von diesem Standpunkt aus ist es nicht möglich die Todesstrafe zu rechtfertigen: sie hat keinen Zukunftssinn, weder für den Delinquenten, noch als Abschreckung, wie Kriminalstatistiken belegen.
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