Wenn der Arzt festgestellt hat, dass die Schwangerschaft eine Gefahr für das Leben der Schwangeren bedeutet oder das Risiko einer schwerwiegenden Beeinträchtigung ihrer körperlichen oder seelischen Gesundheit birgt und es keine anderen zumutbaren Maßnahmen gibt, die Gefahr abzuwenden, darf er die Abtreibung zustimmen.
Dass diese Vorraussetzungen erfüllt sind, muss von einem Arzt bescheinigt werden, der die Abtreibung aber nicht vornehmen darf.
Diese Art der Abtreibung kann bis unmittelbar vor dem errechneten Geburtstermin stattfinden. In Einzelfällen ist dabei aber mit einem lebenden Kind zu rechnen das dann intensivmedizinisch versorgt werden müsste. Durch die Abtreibung kann es dann zu einer Schädigung des Kindes kommen.
Aus ethischen Gründen nehmen viele Frauenarzte eine Abtreibung zu einem späten Geburtstermin nicht mehr vor.
(keine Beratungspflicht)
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