Das Einigungsamt beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales ist eine Verwaltungsbehörde. Es hat vor allem rechtssetzende Aufgaben, wie z.B.
Erlassung von Mindestlohntarifen,
Satzungserklärung von Kollektivverträgen.
Darüber hinaus Zu- oder Aberkennung der Kollektivvertragsfähigkeit sowie
Hinterlegung von Kollektivverträgen und
Evidenz der Satzungen und Mindestlohntarife.
Das Bundeseinigungsamt besteht aus einem Vorsitzenden (und seinen Stellvertretern) sowie Mitgliedern, die von den zuständigen Interessenvertretungen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer vorgeschlagen werden. Das Bundeseinigungsamt verhandelt und entscheidet in Senaten. Dem Senat gehören der Vorsitzende oder sein Stellvertreter und mindestens zwei Mitglieder von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite an.
|