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recht artikel (Interpretation und charakterisierung)

Versicherung

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Finanzierung über sozialabgaben (soziale pflegeversicherung)


1. Finanz
2. Reform

Die soziale Pflegeversicherung beruht auf dem Solidarprinzip. Im Gegensatz zur steuerfinanzierten Lösung zahlen die Versicherungsnehmer Beiträge: So wird das Prinzip Leistung-Gegenleistung deutlicher und der Widerstand der Bevölkerung gegen neue Abgaben geringer. Die Leistungen sind für alle gleich, so daß der Versicherungsschutz unabhängig von der Höhe des Einkommens ist, das Problem der im Alter steigenden Beiträge der privaten Versicherung wird vermieden. Damit schafft die soziale Pflegeversicherung nach dem Solidarprinzip zwischen verschiedenen Gruppen einen sozialen Ausgleich.
Die soziale Pflegeversicherung hat den Vorteil der Systemkonformität: "Krankheit und Pflegebedürftigkeit werden als Risiken institutionell und organisatorisch zusammengeführt." Man hätte also eine Lösung, die an bekannte Schemen anknüpft und das soziale Netz ergänzt.
Ist die soziale Pflegeversicherung umlagenfinanziert, können akut Pflegebedürftige sofort aus der Pflegeversicherung finanziert werden. Wie oben angedeutet, birgt aber Umlagenfinanzierung das Risiko der demographischen Entwicklung.
Nachteile der sozialen Pflegeversicherung: Es könnte die Vorstellung entstehen, Pflege sei kostenlos. Dann sind "Mitnahmeeffekte" zu befürchten: Allein die Tatsache, daß ein Angebot von Leistungen aus der Pflegeversicherung besteht, schafft Anreiz, sie in Anspruch zu nehmen. Ähnliches kennt man von der gesetzlichen Krankenversicherung. Es steht also zu befürchten, daß auch die Ausgaben der soziale Pflegeversicherung stark ansteigen werden.
Zur Finanzierung müssen die Sozialversicherungsbeiträge erhöht werden, was die Lohnnebenkosten erhöht. Außerdem ist bei der sozialen Pflegeversicherung abweichend von der bisherigen Praxis eine "Sonderregelung" der Beitragszahlungen notwendig: Wie oben festgestellt, ist das Pflegerisiko unabhängig von der Arbeit. Hälftige Arbeitgeberbeiträge sind also nur schwer zu begründen.

 
 

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