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recht artikel (Interpretation und charakterisierung)

Die grÜndung der genossenschaft


1. Finanz
2. Reform

Zur Gründung einer Genossenschaft ist erforerlich:

. Annahme einer Genossenschaftsfirma
. Schriftliche Abfassung des Genossenschaftsvertrages (Statut)

. Eintragung ins Firmenbuch
Die Genossenschaft entsteht mit Eintragung im Firmenbuch; ist sie bereits vorher tätig, besteht eine Vorgesellschaft. Die Beitrittserklärung der Mitglieder bedarf in Schriftform; diese werden im FB nicht eingetragen, jedoch ist ein Mitgliederregister zu führen, in das jedermann Einsicht nehmen darf.

 
 

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