Nach abschließender Diskussion und Erläuterung des Themengebietes bleibt unserseits festzuhalten, dass unserer Meinung und Auffassung nach, keine Gefahr von extremistischen Gruppierungen für unsere Demokratie ausgeht.
Nach den Erfahrungen mit dem dritten Reich wurden seitens unserer Verfassung alle Möglichkeiten einer "Machtergreifung" durch eine Partei oder einer Person, durch das Grundgesetz ausgeschlossen.
Die Einführung der 5 % - Klausel ist aufgrund der Erfahrungen aus der Weimarer Republik eingesetzt worden. Die enorme Menge an verschiedenen Parteien in den Reichstag hatte zur Folge, dass keine Beschlüsse, Gesetze und Verordnungen eingeführt werden konnten -
da niemals eine ausreichende Beschlußfähigkeit und Abstimmung innerhalb des Reichstages möglich war.
Wie für eine Demokratie notwendig, braucht eine Partei oder eine Person eine bestimmte Anzahl von Stimmen um ihre Interessen im Bundestag durchzusetzen.
Für die Änderung des Grundgesetzes sind entsprechende Mehrheiten notwendig, die nur durch eine parteiübergreifende Linie erreicht werden kann.
Alle diese Vorkehrungen sind geschaffen worden - um unsere Demokratie vor weiteren Schaden zu bewahren.
Trotz der Erkenntnisse aus der Geschichte haben immer wieder auch in jüngster Zeit Gruppierungen versucht, mit Gewalt und Terrorismus den Staat in die \""Knie zu zwingen".
Sei es während der 70er Jahre durch die RAF oder in den 90er Jahren durch die PKK.
|