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recht artikel (Interpretation und charakterisierung)

Die baugenehmigungsbehörde prüft,


1. Finanz
2. Reform

 ob der Bauantrag vollständig ist
 ob ein Sachverständiger, z.B. Architekt oder Bautechniker den Bauplan erstellt hat
 ob die Nachbarn über den Bauantrag informiert worden sind oder ob die Gemeinde das noch erledigen muß
 ob zum Bauplatz eine ausreichende Straße vorhanden ist
 ob für den Bauplatz ein Wasserversorgungs- und Abwasserversorgungsanschluß vorhanden ist
 ob durch das geplante Haus die Abstandsvorschriften zu den Nachbargrundstücken eingehalten sind. Je höher das Haus ist, desto größer muß der Abstand zum Nachbar-Grundstück sein
 ob eine ausreichende Wärmeisolierung der Wände ,Fenster, Türen und des Daches vorgesehen ist
 ob die Brandschutz-Vorschriften eingehalten sind
 ob die Unfallsverhütungs-Vorschriften eingehalten sind wie z.B. Geländer an Treppen und Balkonen
 ob für den Bau des Hauses ein sachkundiger Bauleiter vorhanden ist

 
 

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