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Die Maklergebühr (Courtage) für die an der Wiener Wertpapierbörse bestellten Sensale, wurde amtlich wie folgt festgesetzt:
., Aktien u. dgl.:
Kurswert % Mindestgebühr
bis ÖS 1,000.000,- 0,18 ÖS 60,-
bis ÖS 5,000.000.- 0,14 ÖS 1800,-
über ÖS 5.000.000.- 0,08 ÖS 7000,-
., Rentenwerte:
Nominalwert % ...
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Im Jahre 1987 hat die Wiener Börsekammer Insiderregeln erarbeitet und in Kraft gesetzt, die auf der freiwilligen Unterwerfung der in Frage kommenden Personen beruhten und bei Verstößen Konventionalstrafen vorsahen. Das Börsegesetz 1989 sah vor, daß sich die Mitglieder, Besucher und Sensale der Wiener Wertpapierbörse Insiderregeln der Wiener Börsekammer zu unterwerfen haben und auch Emittenten sowie deren Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder v ...
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Allgemeines
Die Zulassung von Wertpapieren wurde durch das Börsegesetz 1989 in Österreich erstmals gesetzlich geregelt. Die Wertpapierzulassung zum Amtlichen Handel baut dabei auf folgenden den Richtlinien der EG auf:
., Richtlinie des Rates vom 5. März 1979 zur Koordinierung der Bedingungen für
die Zulassung von Wertpapieren zur amtlichen Notierung an einer
Wertpapierbörse in der Fassung der Richtlinie vom 3. März ...
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Anträge auf Zulassung von Wertpapieren zum Amtlichen Handel und Geregelten Freiverkehr müssen vom Emittenten schriftlich an den Exekutivausschuß der Börse gerichtet werden. Sie müssen von einer Bank, die Börsemitglied ist, unterfertigt werden.
Der Antrag muß enthalten:
*) Firma des Emittenten;
*) Sitz des Emittenten;
*) Name des Wertpapiers;
*) Stückelung;
*) Gesamtnominale;
*) bei nennwertlosen Papieren voraussichtlicher Gesamtkurs ...
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., rechtmäßige Gründung und Satzung des Emittenten;
., Bei Erstzulassung ein Gesamtnominale für Aktien von mindestens ÖS 40 Mio.,
für andere Wertpapiere von mindestens ÖS 10 Mio.;
., Bei Erstzulassung von nennwertlosen Wertpapieren muß der voraussichtliche
Kurswert mindestens ÖS 10 Mio. und die Gesamtstückzahl mindestens 20.000
betragen;
., Bei Erstzulassung von stimmrechtslosen V ...
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*) Rechtmäßige Gründung und Satzung des Emittenten;
*) Bei der Erstzulassung ein Gesamtnominale bei allen Arten von Wertpapieren von
mindestens ÖS 10 Mio.;
*) Bei der Erstzulassung von nennwertlosen Wertpapieren muß der voraussichtliche
Kurswert mindestens ÖS 5 Mio. und die Gesamtstückzahl mindestens 10000
betragen;
*) Die Gesellschaft, deren Aktien erstmals zugelassen werden, muß mindestens 1
Jahr bestehen und ...
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Das Börsegesetz räumt der Börsekammer eine Verordnungsermächtigung zur Erlassung von Richtlinien für den Druck von Wertpapieren ein. Diese müssen den jeweiligen Stand der Technik berücksichtigen. Der Wertpapierdruck muß fälschungssicher sein und die leichte und sichere Abwicklung des Wertpapierverkehrs ermöglichen. Die Börsekammer hat Richtlinien für den Neudruck von Wertpapieren erlassen (Normen und Usancen der Wiener Börse, Heft 3 b). Diese u ...
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Inhalt
Der Prospekt ist in deutscher Sprache zu erstellen. Er hat jene Angaben zu enthalten, die es dem Anleger ermöglichen sich ein Urteil über...
*) die Wertpapiere,
*) die Vermögenslage,
*) die Ertragslage,
*) die Entwicklungsaussichten,
*) die rechtliche Stellung,
...des Emittenten zu bilden. Dafür hat der Prospekt jene Angaben zu enthalten, die in den Schemata A bis J des Börsegesetzes für den Amtlichen Handel und in den Anlag ...
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Die wichtigsten sind:
., Die Zulassung neu ausgegebener Aktien zum Börsehandel innerhalb eines
Jahres zu beantragen;
., Eine Wiener Bank als Zahl- und Hinterlegungsstelle aufrecht zu erhalten;
., Maßnahmen zur Hintanhaltung von Insidergeschäften in ihrem Unternehmen zu
treffen;
., Die Veröffentlichung von Jahresabschluß und Geschäftsbericht. Emittenten von
Schuldverschreibungen haben ...
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Die Zulassung ist vom Exekutivausschuß zu widerrufen, wenn
*) die gesetzlichen Zulassungsvoraussetzungen (z.B. entsprechender
Streubesitz) wegfallen;
*) die Zulassung erschlichen wurde;
*) der Emittent seine laufenden Pflichten (z B Informationspflicht) verletzt;
Im Geregelten Freiverkehr gibt es für die Emittenten die Möglichkeit, Wertpapiere vom Börsehandel zurückzuziehen. Dies ist mit mindestens einmonatiger Frist dem Exekutiva ...
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Die Emittenten haben für ihre Wertpapiere im Amtlichen Handel und im Geregelten Freiverkehr eine Zulassungsgebühr, sowie jährlich einen Beitrag zum Börsefonds zu bezahlen. Zulassungsgebühren siehe nächster Abschnitt.
Börsefondsbeitrag
Unternehmen deren Wertpapiere amtlich gehandelt werden;
Der jährliche Börsefondsbeitrag beträgt:
*) für Aktien 4/10 % vom Kurswert
*) bei allen anderen Wertpapieren 1/10 ‰
*) für ein jedes Unternehm ...
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Durch das Börsegesetz 1989 wurden die Voraussetzungen für die Schaffung eines Marktes für Optionen und Finanzterminkontrakte gelegt. Im November 1989 wurde eine Studiengesellschaft zur Errichtung eines solchen Marktes gegründet und mit den Vorarbeiten betraut. Am 17. September 1990 beauftragte die Vollversammlung der Wiener Börsekammer die ÖTOB AG als zentrale Abwicklungsstelle gemäß §26 (3) Börsegesetz zu fungieren und erteilte gleichzeitig d ...
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Basiswerte
., Aktien:
Creditanstalt-Bankverein Vorzugsaktien (CAV), Energieversorgung Niederösterreich (EVN), Österreichische Mineralölverwaltungsgesellschaft (ÖMV), Österreichische Elektrizitatswirtschafts AG (Verbundgesellschaft) (VER), Wienerberger Baustoffindustrie (WIE).
., Austrian Traded Index (ATX):
Optionstyp
., Aktienoptionen: Call und Put \"American Style\"
., Indexoptionen : Call und P ...
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Handelsgegenstand
Synthetische zehnjährige Anleihe der Republik Österreich
Nominalbetrag
ÖS 1.000.000,-
Kupon
7 %
Lieferbare Anleihen
Österreichische Bundesanleihen mit einer Restlaufzeit von 8 bis 10 Jahren.
Mindestemissionsvolumen: ÖS 5 Mrd.
Liefermonate
Zyklus: März, Juni, September, Dezember
Drei Liefermonate stehen zur Verfügung.
Preisnotierung
pro ÖS 100 nominal (2 Dezimalstellen)
Minimale Preisverä ...
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An der Wiener Wertpapierbörse findet auch täglich ein Handel mit Devisen und Noten statt. Dieser Handel ist in den Bedingungen für den Handel mit ausländischen Zahlungsmitteln an der Wiener Börse (Devisenbedingungen) geregelt. Auf Grund dieser Usancen werden Devisen und Noten von derzeit 17 frei konvertierbaren Währungen, sowie die Europäische Währungseinheit (ECU) gehandelt.
In den Wiener Handel sind die Leitwährungen der Welt, sämtliche Wä ...
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Die 1872 gegründete allgemeine Warenbörse wurde im Jahre 1876 mit der Wiener Börse vereinigt. Seit dieser Zeit hat die Wiener Börse zwei Abteilungen, nämlich die Wertpapierbörse und die Warenbörse.
Wien war allerdings nie ein bedeutender Warenbörsenplatz. Lediglich in den Jahren 1921 bis 1924 wurden in großer Anzahl Warenbörsengeschäfte abgeschlossen. So gab es im Jahre 1921 40 und im Jahre 1922 38 Streitfälle aus Börsengeschäften vor dem Sc ...
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Gesetzliche Grundlage für die Börsenschiedsgerichte bilden die Artikel Xlll bis XXVll des Einführungsgesetzes zur österreichischen Zivilprozeßordnung. Auf dieser Basis wurde von der Wiener Börsekammer eine Schiedsgerichtsordnung ausgearbeitet (letzte Auflage 1990). Die Schiedsgerichtsordnung kann bei der Wiener Börsekammer bezogen werden.
Im Streitfall besteht der einzelne Schiedsgerichtssenat aus drei Schiedsrichtern. Der Kläger muß bereits ...
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Das Schiedsgericht der Wertpapierbörse, dessen Aufgabe in erster Linie die Sicherung der Erfüllung der an der Wertpapierbörse abgeschlossenen Geschäfte ist, besteht aus einem Kollegium von 25 Mitgliedern; 24 Schiedsrichter werden durch die Börsenmitglieder gewählt; einen Schiedsrichter entsendet die Interessensvertretung der Sensale (Maklerkammer bei der Wiener Börse).
Streitigkeiten aus Börsengeschäften müssen, wenn die Parteien nichts ande ...
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Das Schiedsgericht der Wiener Warenbörse besteht in der gegenwärtigen Form seit 1875. Es kann seit 1877 auch für außerbörsliche Geschäfte vereinbart werden und der Anfall kam auch, wenn man von der kurzen Spanne zwischen 1921 und 1924 absieht, praktisch nur außerbörslichen Geschäften (der letzte Streit aus einem Börsegeschäft war im Jahre 1930). Die schiedsgerichtliche Tätigkeit hatte ihren Höhepunkt in den Jahren 1922 bis 1932, als der Anfall ...
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Ein ebenfalls wichtiger Tätigkeitsbereich der Warenbörse sind die Expertisen und die Musterziehungen. Beide sind für die Wirtschaft von großer Bedeutung. Bekanntlich leidet der Zustand einer Ware in vielen Fällen durch längere Lagerung und ein Sachverständiger ist oft schon relativ kurz nach der Lieferung nicht mehr in der Lage festzustellen, ob ein Fehler bei der Lieferung vorhanden war oder erst später entstanden ist. Durch die Expert ...
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