-
21.01.1948 BV- G über die Regelung der finanziellen Beziehungen zw. dem
Bund u. den übrigen Gebietskörperschaften (Finanz- VG 1948)
10.07.1974 BV- G über die Sicherung der Unabhängikeit des Rundfunks
02.07.1975 BV- G über die Aufgaben, Finanzierung und Wahlwerbung
politischer Parteien (Parteiengesetz)
18.11.1978 BV- G über den Schutz personenbezogener Daten
(Datenschutzgesetz DSG) ...
mehr
-
Die Zuständigkeiten zur Gesetzgebung und zur Vollziehung sind zw. Bund und Ländern geteilt. Je nach Sachgebiet ist die Zuständigkeit entweder dem Bund oder den Ländern übertragen.
1
Gesetzgebung + Vollzug = Bundessache 2
Gesetzgebung Bundessache
Vollziehung Landesache
3
Grundsatzgesetzgebung Bundessache
Ausführungsgesetzgebung +
Vollziehung Landesache 4
Gesetzgebung + Vollzug =Landesache
1 ...
mehr
-
"Unter Pflegebedürftigkeit wird das existentielle, auf Dauer Angewiesensein auf die persönliche Hilfe anderer bei den gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen des täglichen Lebens (z.B. An- und Ausziehen, Körperpflege, Benutzung der Toilette, Essen und Trinken) verstanden. Pflegebedürftigkeit umschreibt einen Grad an Hilflosigkeit, der so hoch ist, daß der Betreffende ´nicht ohne Wartung und Pflege sein kann´...". Pflegebedürfti ...
mehr
-
Da der Anteil der Pflegefälle an der Gesamtbevölkerung relativ gering ist (etwa 2% ), könnte man das Pflegerisiko als Ausnahme, als individuelles Risiko einiger weniger ansehen. Dann sollte jeder individuell (oder Angehörige von "Risikogruppen", sofern sich Risikogruppen identifizieren lassen) Vorsorge treffen.
Dem ist entgegenzuhalten, daß "...jeder Mensch [...] einen potentiellen Pflegefall..." darstellt: Unabhängig von Alter, Status oder Ges ...
mehr
-
Vor Einführung der Pflegeversicherung galt im bundesdeutschen Sozialrecht die Trennung zwischen Behandlungsbedürftigkeit und Pflegebedürftigkeit. Diese Trennung basierte auf dem Konzept der Altersschwäche: Danach ist Pflegebedürftigkeit im Alter eine Folge der "natürlichen Abnutzung des Körpers" und deshalb nichts Unnatürliches, sondern eine fast zwangsläufige Folge eines langen Lebens.
Als Konsequenz wurde in der Vergangenheit Aufwendungen, di ...
mehr
-
Aus der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist bekannt, daß soziale Dienste zur Kostenexplosion neigen. Dies liegt daran, daß nach bisherigen Erfahrungen die Zunahme der Arbeitsproduktivität bei Diensten, die direkt an der Pflegeperson verrichtet werden, deutlich flacher verläuft als in der Industrie. Wenn aber die Löhne der Pfleger in ähnlichem Maße steigen wie die Löhne der Industrie (die sich ja am Produktivitätszuwachs in der Industrie or ...
mehr
-
Verschiedene diskutierte Modelle (siehe unten) arbeiten nach dem Umlageverfahren. Nach diesem Verfahren kommt die jeweils beitragszahlende Generation für die Kosten der aktuell Pflegebedürftigen auf. Langfristig funktioniert dieses Verfahren nur, wenn sich das Verhältnis Beitragsnehmer zu Beitragszahler nicht negativ entwickelt.
Da die Gesellschaft der Bundesrepublik im Schnitt immer älter wird, wird sich dieses Verhältnis aller Voraussicht nach ...
mehr
-
Da der Grad der Pflegebedürftigkeit durch Präventions- und Rehabilitationsmaßnahmen positiv beeinflußbar ist, sollen Prävention und Rehabilitation Vorrang vor der Pflege haben. Durch eine Neuordnung der Kostenträgerschaft sollten weitere Finanzmittel erschlossen werden und Anreize zur Qualitätsverbesserung entstehen: NAEGELE/IGL forderten, "... die Neuordnung der Kostenträgerschaft als einen wesentlichen Baustein einer Gesamtkonzeption zur Lösung ...
mehr
-
Freiwillige Vorsorge der Bürger kann auf verschiedene Arten geschehen: Denkbar ist sowohl private Vermögensbildung, als auch der Abschluß einer Versicherung, die im Pflegefall für die Kosten aufkommt. Freiwillige Vorsorge entspricht dem Subsidiaritätsprinzip, nachdem Eigenvorsorge der Bürger staatlichem Eingreifen vorzuziehen ist.
Nicht praktikabel schien der Gedanke, die private Vorsorge auf freiwilliger Basis ohne Anreize durchzuführen: Auch i ...
mehr
-
Bei einer gesetzlichen Vorsorgepflicht im Rahmen privater Versicherungen ist für jeden Bürger bei seiner Geburt eine Pflegeversicherung abzuschließen. Diese Lösung favorisierte der wissenschaftliche Beirat beim BMF.
Vorteile dieses Konzepts liegen u.a. darin, daß jeder Bürger seine Leistungen frei wählen kann: Zusätzlich zu einer Mindestsicherung kann er gemäß seinen Präferenzen jederzeit Zusatzversicherungen abschließen. Außerdem wird auch bei ...
mehr
-
Die soziale Pflegeversicherung beruht auf dem Solidarprinzip. Im Gegensatz zur steuerfinanzierten Lösung zahlen die Versicherungsnehmer Beiträge: So wird das Prinzip Leistung-Gegenleistung deutlicher und der Widerstand der Bevölkerung gegen neue Abgaben geringer. Die Leistungen sind für alle gleich, so daß der Versicherungsschutz unabhängig von der Höhe des Einkommens ist, das Problem der im Alter steigenden Beiträge der privaten Versicherung wir ...
mehr
-
Eine weitere Lösung wäre die Finanzierung der Pflegeleistungen über allgemeine Steuermittel. Dann hätte man die Leistungen in einem Spezialgesetz an das Bundessozialhilfegesetz angeknüpft ("Bundespflegegesetz"). Der Vorteil dieser Lösung besteht darin, daß die finanziellen Risiken auf alle Steuerzahler übertragen werden, es also die "solidarischste" Variante ist. Zudem können Leistungen auch an alle bereits vorhandenen Pflegefälle gezahlt werden, ...
mehr
-
Bei einer Finanzierung aus Steuermitteln wäre weiterhin denkbar, nicht Geldleistungen an Pflegebedürftige zu zahlen, sondern die Anbieter von Pflegeleistungen (z.B. Pflegeheime) zu subventionieren. Dadurch wären Pflegeleistungen auch für niedrigere Einkommen bezahlbar.
Durch diese Lösung hätte die Bürger weiterhin Anreize zur Eigenvorsorge, denn sie müssen ja nach wie vor für die Inanspruchnahme von Leistungen bezahlen (wenn auch subventionierte ...
mehr
-
1. Allgemeines
Die Pflegeversicherung nach dem PflegeVG kombiniert eine soziale Pflegeversicherung mit der Möglichkeit, sich privat zu versichern. "Versicherungs¬pflichtig in der sozialen Pflegeversicherung sind versicherungspflichtige und freiwillige Mitglieder der GKV. [...] Freiwillige Mitglieder der GKV können sich jedoch -anders als versicherungspflichtige Mitglieder- auf Antrag von der Versicherungspflicht in der sozialen Pflegeversicheru ...
mehr
-
Versicherte können zwischen Sach- und Geldleistungen wählen: Falls ein Angehöriger oder Freund die Pflege übernimmt, erhalten sie Pflegegeld. Alternativ können sie sich für ein Budget entscheiden, mit dem sie z.B. den Service eines ambulanten Dienstes kaufen können. Je nach Pflegestufe erhält ein Pflegebedürftiger folgende Beträge:
Quelle: Die Woche vom 13. April 1995, S. 16
Tabelle 1: Die Leistungen der Pflegeversicherung
Die Leistungen de ...
mehr
-
Die Finanzierung der Pflegeversicherung nach dem PflegeVG erfolgt durch die Zahlung von Beiträgen. Der Beitragssatz beträgt zur Zeit 1% des Bruttoeinkommens. Wenn ab 1. Juli 1996 auch die stationäre Pflege übernommen wird, steigt der Beitragssatz auf 1,7%. Die Beitragsbemessungsgrenze liegt in Westdeutschland bei 5850 DM, in Ostdeutschland bei 4800 DM; die Beträge teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer hälftig.
Auf die Kompensationsregelung de ...
mehr
-
Privat krankenversicherte Personen sind nach dem PflegeVG verpflichtet, eine private Pflegeversicherung abzuschließen. "Grundsätzlich besteht Versicherungspflicht bei dem Unternehmen, bei dem die betreffenden Personen bereits privat gegen das Krankheitsrisiko versichert sind. Innerhalb von sechs Monaten [...] kann der Pflegeversicherungsvertrag jedoch auch bei einem anderen privaten Versicherungsunternehmen abgeschlossen werden [...]". Um advers ...
mehr
-
Während die Familie die kleinste Gemeinschaft bildet, stellt der Staat, wenn von Religionsgemeinschaften abgesehen wird, die größte Gemeinschaft dar.
Jede Gemeinschaft benötigt Regeln und Normen, die das Zusammenleben der Menschen ermöglichen. Im Unterschied zu anderen Regeln wie etwa der Moral, Sitte, Gesellschaft und Religion kann die Einhaltung der staatlichen Normen durch Androhung von Sanktionen (Geldstrafen, Freiheitsstrafen) erzwungen wer ...
mehr
-
Österreich ist ein Rechtsstaat. Dieser hat die folgenden Grundideen.
. Ausübung der Macht muß sich in den Grenzen des Rechtes bewegen
. Die Menschenrechte müssen geachtet werden
. Freiheit und Würde des einzelnen sind vom Gesetz garantiert
Das Staatsvolk besteht aus der Gesamtheit aller Staatsbürger.
2.1. Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft
. Abstammung von einem österreichischen Staatsbürger
Ehelich
Wenn ein Elternteil die ...
mehr
-
Die österreichische Staatsbürgerschaft bringt die folgenden Rechte und Pflichten.
Rechte Pflichten
Wahlrecht Schulpflicht
Zugang zu öffentlichen Ämtern Wehrpflicht der Männer
Schutz vor Auslieferung an einen fremden Staat Übernahme des Geschworenen- und Schöffenamtes
Schutz durch Vertretungsbehörden im Ausland Wahlpflicht
Freier Aufenthalt in Österreich, freie Ein- und Ausreise Treuepflicht
Soziale Rechte
1.1. Wahlrecht
Aktives Wa ...
mehr