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Bei der Auswahl eine Marke muss man nicht nur seine, auf das Produkt angepassten Vorstellungen umsetzen können, sondern man muss auch die rechtlichen Vorschriften bei der Gestaltung seiner Marke achten:
Dazu zählen vor allem:
Die Unterscheidbarkeit
Die Gesetzmäßigkeit
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Für alle Kennzeichen, somit auch für Marken gilt, dass sie ihrer Unterscheidungsfunktion gerecht werden müssen; nach § 9UWG wird untersagt, in geschäftlichen Verkehr bestimmte Unternehmenskennzeichen (auch Marken) in einer Weise zu nützen die geeignet ist, Verwechslungen hervorzurufen. (in Bezug auf Dritte ,bestehende Marken)
Die Zeichen werden vom Grad ihrer Unterscheidungskraft in drei Kategorien unterschieden:
1. in schwache Zeichen
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Bei der Gesetzmäßigkeit (-sprüfung) untersucht man ob bei dem Zeichen unbedingte oder bedingte Registrierungshindernisse vorliegen:
Bei Zeichen bei denen ein unbedingtes Registrierungshindernis vorliegt ist eine Registrierung ausgeschlossen.
Zu diesen Hindernissen zählen:
o staatliche Hoheitszeichen und Wappen inländischer Körperschaften
o amtliche Prüfungs- oder Gewährungszeichen
o Zeichen internationaler Organisationen
o Zeichen, d ...
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Das Markenrecht gewährt, vorbehaltlich der Wahrung älterer Rechte, dem Inhaber das Recht, einen Dritten davon auszuschließen, ein mit der Marke gleiches Zeichen für Waren und Dienstleistungen im geschäftlichen Verkehr zu nutzen, welches in den Schutzumfang der Marke fällt (§10 Abs 1 MSchG).
Der Schutzumfang der eingetragenen Marke erstreckt sich auf gleiche oder ähnliche Zeichen, die für gleiche oder gleichartige Waren oder Dienstleistungen als ...
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I. Zivilrechtliche Folgen
Die zivilrechtlichen Folgen sind im III. Abschnitt des Markenschutzgesetzes in den §§ 51 bis 59 geregelt. Es handelt sich hierbei einerseits um Ansprüche in Geld und andererseits um solche auf Unterlassung, Beseitigung und Urteilveröffentlichung.
II. Unterlassung
Jedem Markeninhaber stehen diverse Befugnisse zu. Werden diese Befugnisse verletzt so hat der Markeninhaber das Recht den Verletzenden auf Unterlassu ...
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Das europäische Parlament wird vom Bürger direkt gewählt. Es vertritt die Anliegen von 370 Millionen Menschen. Dadurch ist es das größte multinationale Parlament der Welt. Es gibt 626 Abgeordnete, die für 5 Jahre gewählt werden. Am stärksten ist Deutschland mit 99 Stimmen vertreten, Frankreich mit 78 und Österreich mit nur 21. Wie jedes Parlament sieht es seine vorrangige Aufgabe darin, gute Gesetze zu machen und die Exekutive zu kontrollieren. D ...
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Der Rat sorgt für die allgemeine Abstimmung der Tätigkeiten der Europäischen Gemeinschaft. Deren Hauptziel ist die Errichtung eines Binnenmarktes, d.h. eines Raums ohne Binnengrenzen, in dem die vier Freiheiten des Waren-, Personen-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehrs gewährleistet sind.
Darüber hinaus ist der Rat für die Regierungszusammenarbeit zuständig. Und zwar zum einen im Bereich der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP genan ...
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Die Europäische Investitionsbank (EIB) ist die Finanzierungsinstitution der Europäischen Union. Sie gewährt langfristige Darlehen für Investitionen, die eine ausgewogene wirtschaftliche Entwicklung und Integration der Union fördern. Die EIB ist sehr flexibel und kostengünstig. Sie finanziert jährlich Darlehen im Wert von 20 Milliarden ECU. Somit ist sie die größte internationale Finanzierungsinstitution der Welt.
Mit ihren Darlehen werden in der ...
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Er garantiert, daß bestimmte Grundsätze des Rechts, der Verwaltung und der Haushaltsführung beachtet werden. Er besteht aus 15 Mitgliedern, eines je Mitgliedsstaat. Die Berichte des Rechnungshofes informieren die Öffentlichkeit ausführlich darüber, wie die Union mit ihrem Geld umgeht, und das hält die verschiedenen Organe und Verwaltungsstellen zur Sorgfalt bei der Verwendung ihrer Mittel an. Der Europäische Rechnungshof vertritt somit die Intere ...
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Er hat 222 Mitglieder, davon sind 12 Österreicher. Die Amtszeit ist 4 Jahre und es gibt 5 Plenarsitzungen jährlich. Der Ausschuß der Regionen ist die jüngste Institution der Europäischen Union. Er wurde eingesetzt, weil die Mitgliedstaaten zum einen ihre regionalen und lokalen Eigenheiten respektiert haben wollen und zum anderen an der Entwicklung und Durchführung der EU-Politik beteiligt werden wollen. Zum ersten Mal in der Geschichte der Europä ...
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Entstehungsgeschichte
Der Ausschuß wurde durch die Römischen Verträge (1957) eingesetzt. Mit dem Ziel, die verschiedenen Interessengruppen des wirtschaftlichen und sozialen Lebens die Möglichkeit zu geben, der Kommission und dem Rat der Europäischen Union ihren Standpunkt zu allen Fragen, die von gemeinschaftlichem Interesse sind, mitzuteilen.
Zusammensetzung
222 Mitglieder, die das wirtschaftliche und soziale Leben der Mitgliedstaaten vertret ...
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Zahl der Mitglieder - 20 | Amtszeit 5 Jahre (1995-2000) | Sitz: Brüssel
Die Europäische Kommission spielt aufgrund der ihr zugewiesenen Aufgaben eine zentrale Rolle in der Politik der Europäischen Union. In mancher Hinsicht ist sie das Kernstück Europas.
Ohne die 20 Mitglieder und die 15 000 Bediensteten der Kommission könnte die Union nicht funktionieren. Die Kommission wacht über die Anwendung des Gemeinschaftsrechts und über das ordnungsgem ...
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In Luxemburg
Der Gerichtshof besteht aus 15 Richtern und 9 Generalanwälten, die von den Mitgliedstaaten im gegenseitigen Einvernehmen für eine Amtszeit von sechs Jahren ernannt werden. Eine Wiederernennung ist zulässig. Sie müssen unabhängig sein und in ihrem Staat die für die höchsten richterlichen Ämter erforderlichen Voraussetzungen erfüllen oder Juristen von anerkannt hervorragender Befähigung sein. Die Richter wählen aus ihrer Mitte den Pr ...
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1848 Revolutionsjahr in Österreich
liberale Revolution in Wien gegen Metternich => legt sein Amt zurück
nationale Revolution (Mitbestimmung der Ungarn, Tschechen, Italiener)
Zeitalter des: . Liberalismus (Leitet den Demokratisierungsprozeß ein:
Verfassung, Grundrechte, Gewaltenteilung, gewählte
Volksvertretung, gesetzlich gebundene Verwaltung)
getragen vom (deutschspra ...
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1.3.1 Ausgleich mit Ungarn - "liberale Ära" (1867- 1879)
1867 Reformwille => Ausgleich: Umwandlung des Rechtsstatus in K&K-
Monarchie (Doppelmonarchie, Personalunion)
Realunion: Gemeinsamkeiten in Wirtschaft, Verkehr, Währung,
Briefmarken, Außenpolitik
Ungarn: getrennte Politik: eigenes Parlament (Reichstag)
Reichsrat wiederhergestellt
Dezember 1867 Verfassung vom Deze ...
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1. Oktober 1920: B- VG von 1920: (= Ergebnis der Zusammenarbeit beider
Großparteien)
Art. I: (demokratisches, republikanisches Prinzip, )
Österreich ist eine demokratische Republik. Ihr Recht geht vom Volk aus.
Art. II: (bundesstaatliches Prinzip)
(1) Österreich ist ein Bundesstaat
(2) Der Bundesstaat wird gebildet aus den selbstständigen Ländern: Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Ob ...
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Novellierung der BV- G von 1920:
. Wahl des Bundespräsidenten durch das Volk (Direktwahl, vorher indirekt)
. Rechte des Bundespräsidenten: Ernennung und Entlassung der Bundesregierung, Einberufung und Auflösung des Nationalrates, Oberbefehl über das Bundesheer, "Notverordnungsrecht"
(Übergang vom parlamentarischen zu einem mehr präsidialen System)
. Amtszeit beträgt 6 statt bisher 4 Jahre
1929 Weltwirtschaftskrise
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autoritäre Regierung unter Dollfuß: Staatsstreich: Zusammentreten des National-
rates wurde verhindert, Demokratie weitgehendst beseitigt
12. Februar 1934 Bürgerkrieg
1. Mai 1934: ständisch- autoritäre Verfassung: beseitigt parlamentarische
Demokratie (Auflösung der pol. Parteien), Vertretung der
Berufsstände, eine einzige politische Organisation zugelassen:
"Vaterlä ...
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Bundeskanzler Dollfuß wird von Nationalsozialisten ermordet
Volksabstimmung
März 1938 Einmarsch Hitlers, Anschlußerklärung
Oktober 1943 Moskauer Deklaration: Grunddokument für die Wiedergeburt
Österreichs
Aufteilung Ö. in 4 Besatzungszonen
27. April 1945 Unabhängigkeitserklärung: Entstehung der 2. Republik
Provisorische Staatsregierung unter Kontrolle des Alliierten Rates
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Staatsvertrag:
Teil I: politisch und territoriale Bestimmungen
Art. 1: Wiederherstellung Ö. als freier und unabhängiger Staat
Art. 2: Wahrung der Unabhängikeit Ö.
Art. 4: Verbot des Anschlusses
Art. 5: Grenzen Ö.
Art. 6: Menschenrechte
Art. 7: Rechte der Minderheiten...
Teil II: militärische Luftfahrt- Bestimmungen...
Teil III: Zurückziehen der Alliierten Streitkräfte
1.10 Neutralität erklärt (26.10.1955)
BV- G vom 26.10.1955 übe ...
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