1.3.1 Ausgleich mit Ungarn - "liberale Ära" (1867- 1879)
1867 Reformwille => Ausgleich: Umwandlung des Rechtsstatus in K&K-
Monarchie (Doppelmonarchie, Personalunion)
Realunion: Gemeinsamkeiten in Wirtschaft, Verkehr, Währung,
Briefmarken, Außenpolitik
Ungarn: getrennte Politik: eigenes Parlament (Reichstag)
Reichsrat wiederhergestellt
Dezember 1867 Verfassung vom Dezember 1867
. Staatsgrundgesetz für Österreich: Menschen- Bürgerrechte (entspricht ungefähr den Grundrechten des Kremsierer Reichstages von 1849, wurde in die republikanische Verfassung von 1920 übernommen)
2: Vor dem Gesetz sind alle Staatsbürger gleich.
3: Öffentliche Ämter sind für alle Staatsbürger frei zugänglich.
5: Das Eigentum ist unverletzlich. Eine Enteignung kann nur in den Fällen und in der Art eintreten, welche das Gesetz bestimmt.
6: Jeder Staatsbürger kann an jedem Ort des Staatsgebietes seinen Aufenthalt nehmen.
8: Die Freiheit der Person ist gewährleistet.
9. Das Hausrecht ist unverletzlich.
10: Das Briefgeheimnis darf nicht verletzt und die Beschlagnahme von Briefen nur auf Grund eines richterlichen Befehls vorgenommen werden.
12: Die ö. Staatsbürger haben das Recht, sich zu versammeln und Vereine zu bilden.
13: Jedermann hat das Recht, durch Worte, Schrift, Druck oder durch bildliche Darstellung seine Meinung innerhalb der gesetzlichen Schranken frei zu äußern. Die Presse darf nicht unter Zensur gestellte werden.
14: Glaubens- und Gewissensfreiheit ist jedermann gewährleistet. Der Genuß aller Rechte ist von dem Religionsbekenntnis unabhängig.
17: Die Wissenschaft und ihre Lehre ist frei.
18: Es steht jedermann frei, seinen Beruf zu wählen.
19: Alle Volksstämme des Staates sind gleichberechtigt, und jeder Volksstamm hat ein unverletzliches Recht auf Wahrung und Pflege seiner Nationalität und Sprache.
. Konkordat bis heute gültig
. Wahlrecht: Begünstigung des grundbesitzenden Adels und des
wohlhabenden Bürgertums (Zensuswahlrecht: Steuerleistung 10
Gulden, Kurienwahlrecht: 4 Wählergruppen mit Wertigkeiten)
. Regierungs- Vollzugsgewalt erlassen aufgrund der Gesetze Verordnungen:
erstmals rechtsstaatliches Legalitätsprinzip
. echte Gewaltentrennung
Zeitalter des Liberalismus: kein Entgegenkommen für Nationalitäten
Reformansätze: 8- jährige Schulpflicht, allgemeine Wehrpflicht, Staffelung der
Gerichtsbarkeiten, Geschworenengerichte
1870 Aufhebung des staatlichen Streikverbotes für Gewerkschaften
1873 Weltausstellung, Bankenkrach
1.3.2 Allgemeines Wahlrecht
1907 Massendruck => Einführung des allgemeinen, gleichen, direkten und
geheimen Wahlrechtes aller Männer über 24 Jahren
Ansätze einer deutsch- nationalen Bewegung
1.3.3 1.WK
Ermordung des Thronfolgers (Franz Ferdinand)
28. Juli 1914 Kriegserklärung Ö.- U. an Serbien
Eintritt Deutschlands, Rußlands, Frankreichs, Großbritanniens, und
(1917) der USA in den Krieg
1916 Tod K. F. J. => Karl I
1918 Zusammenbruch der Mittelmächte (Ö.- U. + Dt., Bulgarien, Osm. Reich)
Einführung des Frauenwahlrechtes in Ö.
provisorische deutschösterreichische Nationalversammlung
November 1918 Karl I verzichtet auf seinen Anteil an den Regierungsgeschäften
Ausrufung der Republik Ö.
Anschlußforderung an Deutschland Bestandteil der Parteiprogramme trotz Anschlußverbotes in den Friedensverträgen, die Lebensfähigkeit von Ö. wird bezweifelt
1919 Friedensverträge (Zerfall der Donaumonarchie, nationale
Nachfolgestaaten)
Erfolge auf dem Gebiet der Sozialgesetzgebung
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