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• gesetzlich geregelt in den §§ 1175 – 1216 ABGB
• Gründen 2 oder mehrere Personen
• Gesellschaft wird nicht ins Firmenbuch eingetragen
• Dauer der Gesellschaft und die Gewinnverteilung werden im Gesellschaftsvertrag geregelt
• Alle Gesellschafter haften unbeschränkt und solidarisch (für die gesamten Schulden der Gesellschaft).
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Die OHG ist im HGB durch die §§ 105 – 160 geregelt.
Eine OHG kann nur gegründet werden wenn:
• Vollkaufmannseigenschaft zukommt
• 2 oder mehrere Gesellschafter
• sie haften unbeschränkt und solidarisch
• alle Gesellschafter sind zur Mitarbeit verpflichtet und berechtigt
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Die KG ist im HGB durch die §§ 161 – 177 geregelt.
Eine KG kann nur gegründet werden wenn:
• Vollkaufmannseigenschaft zukommt
• 2 oder mehrere Gesellschafter (mind. 1 Komplementär und 1 Kommanditist) vorhanden
Komplementär:
• haftet unbeschränkt und solidarisch
• Berechtigt zur Mitarbeit und Kontrolle
Kommanditist:
• Haftet nur mit der Einlage
• Beschränkte Kontrollrechte
• Keine Mitarbeitspflicht
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Die Stille Gesellschaft ist im HGB durch die §§ 178 - 188 geregelt.
Die Stille Gesellschaft wird nicht in das Firmenbuch eingetragen
Sie scheint auch nicht nach außen hin auf.
Es gibt 2 Arten:
Typische (echte) stille Gesellschaft: Der stille Gesellschafter hat keine Haftung, sondern eine Gewinn- und VerlUSt...beteiligung bis zur Höhe der stillen Einlage. Außerdem besitzt er keine Geschäftsbefugnis
Atypische (unechte) stille Gesellsc ...
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Die AG wird durch das Aktiengesetz aus dem Jahre 1965 geregelt.
• Grundkapital muß mind. S 963.000,-- (€ 70.000,--) betragen und ist in Aktien zerlegt
• Die Aktionäre sind Eigentümer dieser Aktien
• Haftung auf die Einlage beschränkt
• Kapitalbeteiligung ist von der Mitarbeit völlig getrennt
• Gewählte Vorstand führt und vertritt die AG
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• Sind Vereine von nicht geschlossener Mitgliederzahl zur Förderung des Erwerbes
• Werden im Genossenschaftsgesetz geregelt
• Mitglieder haften mit ihrer Einlage
• Gewählte Vorstand führt und vertritt die Genossenschaft
• Verschiedene Arten von Genossenschaften (z.B. Einkaufsgenossenschaft, Kreditgenossenschaft,...)
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Die GmbH wir durch das GmbH Gesetz aus 1906 geregelt (1980 novelliert).
• Stammkapital muß mind. S 482.000,-- (€ 35.000,--) betragen und wird durch Stammeinlagen aufgebracht
• Gesellschafter (mind. 2) sind mit ihren Stammeinlagen beteiligt
• Keine persönliche Haftung
• Gewählte Vorstand führt und vertritt die GmbH
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Wurden per 1.1.1991 durch ein eigenes Gesetz geschaffen.
Gesellschaftsform ist vor allem für freie Berufe, für Land- und Forstwirte und für Kleingewerbetreibende gedacht (keine Vollkaufmannseigenschaft)
werden aber in das Firmenbuch eingetragen.
Unterschieden werden:
• Offene Erwerbsgesellschaft (OEG)
• Kommanditerwerbsgesellschaft (KEG)
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• GmbH & Co KG ist eine Kommanditgesellschaft
• Komplementär ist die GmbH (juristische Person) haftet mit Gesellschaftsvermögen
• Kommanditisten sind natürliche Personen haften bis zur Höhe ihrer Einlage
• Einmann GmbH & Co. KG
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Die Art der Haftung der Gesellschafter gleich der einer OHG. Der Komplementär haftet für die Gesellschaftsschulden:
Unmittelbar: es erfolgt keine Zwischenschaltung der Gesellschaft und ohne Umweg über die Geltendmachung einer Nachschussverpflichtung der Gesellschafter.
Primär: Der Gesellschaftsgläubiger kann den Komplementär sofort in Anspruch nehmen, ohne zuvor die Gesellschaft klagen zu müssen und unabhängig davon ob das Gesellschaftsve ...
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Die Art der Haftung der Kommandit-Erwerbsgesellschafter ist grundsätzlich nach dem selben Prinzip aufgebaut, jedoch summenmäßig beschränkt. Somit beschränkt sich die Haftung auf den Betrag einer bestimmten Vermögenseinlage. Diese Vermögenseinlage in Form eines Geldbetrages, stehengelassene Gewinne , Dienstleistungen oder durch Einbringung körperlicher Sachen und Rechte erbracht werden.
Dieser Betrag muss ins Firmenbuch als Hafteinlage/Haftsum ...
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• Haftung des ausscheidenden Gesellschafters
Dem ausscheidenden Gesellschafter wird seine Einlage zurückbezahlt.
Er haftet weiterhin für Verbindlichkeiten (nicht unbedingt fällig) gegenüber den Gesellschaftsgläubigern. Er kann jedoch spätestens 5 Jahre nach Eintragung seines Ausscheidens im Firmenbuch Einrede auf Verjährung erheben.
Er haftet grundsätzlich nicht für Gesellschaftsschulden, die erst nach seinem Ausscheiden begründet wurden. ...
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Für private Verbindlichkeiten haftet das Gesellschaftsvermögen nicht, sondern grundsätzlich nur das Privatvermögen.
Privatgläubiger können jedoch auf einzelne Ansprüche aus dem Gesellschaftsverhältnis (z.B. Gewinnansprüche, Ansprüche aus der Geschäftsführung) oder auf den vermögensmäßigen Anteil des Gesellschafters Exekution führen.
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Für jede gewerbliche Tätigkeit benötigt man einen Gewerbeschein. Dies trifft insbesondere dann zu, wenn man eine Tätigkeit
selbständig (wenn auf eigene Rechnung Gefahr ausgeübt wird)
regelmäßig (wenn angenommen werden kann, dass die Tätigkeit wiederholt wird oder wenn die Tätigkeit üblicherweise längere Zeit in Anspruch nimmt- schon die bloße Ankündigung eines Gewerbebetriebs erfordert die Gewerbeberechtigung) und
in Ertragsabsicht durchfüh ...
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Bei Personengesellschaften (OHG, KG, OEG, KEG) muss der gewerberechtliche Geschäftsführer entweder
ein persönlich haftender Gesellschafter, der nach dem Gesellschaftsvertrag zur Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft berechtigt ist, oder
ein Arbeitnehmer, der mindestens die Hälfte der wöchentlichen Normalarbeitszeit beschäftigt und voll versichert ist,
sein.
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Er ist für die Ausübung des Gewerbes zu bestellen.
Er muss den für die Ausübung des Gewerbes vorgeschriebenen persönlichen Voraussetzungen entsprechen.
Er muss seien Wohnsitz im Inland haben
(außer es besteht ein ZUSt...ellungsübereinkommen - Deutschland).
Er muss sich im Betrieb entsprechend betätigen.
Er ist in der Behörde für die Einhaltung der gewerblichen Vorschriften und dem
Gewerbeinhaber für die fachlich einwandfreie Ausüb ...
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Um nun zu einer Gewerbeberechtigung zu kommen, muss man sich an die Gewerbebehörde wenden um die Tätigkeit anzumelden bzw. um die Bewilligung anzusuchen. Gewerbebehörden sind meist die jeweiligen für den Standort des Betriebs zUSt...ändigen Bezirkshauptmannschaften.
Der Antrag an die Gewerbebehörde kann mündlich oder schriftlich gestellt werden; es bestehen keine besonderen Formvorschriften.
Eine Gewerbeanmeldung oder ein Bewilligungsansuch ...
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Bei einer Wirtschaftskammerzugehörigen KEG sind alle persönlich haftenden Gesellschafter nach dem GSVG pflichtversichert, ebenso wie persönlich haftende Gesellschafter von Gesellschaften ohne Gewerbeschein, wenn das Jahreseinkommen der Gesellschafter einen gewissen Betrag übersteigt.
Beschränkt haftende Gesellschafter (Kommanditisten) können ASVG- pflichtversichert sein, wenn sie mit der Gesellschaft ein Arbeitsverhältnis eingehen.
Ab dem ...
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Der Beitragsbemessung im Rahmen der Kranken- und Pensionsversicherung sind die auf den Gesellschafter entfallenen Einkünfte in jeweiligen Kalenderjahr zugrundezulegen. Sobald der Gewinn durch Erlassung des Steuerbescheides fest steht, werden innerhalb der Grenzen der Mindestbeitragsgrundlage (S 171.468,--) und der Höchstbeitragsgrundlage (S 604.800.--) die Beiträge für das jeweilige Jahr ermittelt, wobei der Krankenversicherungsbeitrag 9, ...
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Basis und Bemessungsgrundlage ist der jährlich erwirtschaftete Gewinn von natürlichen Personen dazu gehören Einzelunternehmen und Personengesellschaften. Die Ermittlung richtet sich nach dem erzielten Jahresumsatz des Einzelunternehmens (KEG,OEG). Liegt dieser unter ATS 3 Mio., so kann sie wahlweise zwischen Pauschalierung, Einnahmen-Ausgaben-Rechnung oder doppelten Buchführung erfolgen. Bei unter ATS 5 Mio. bzw. ATS 8 Mio. bei Lebensmittel- un ...
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