Wurden per 1.1.1991 durch ein eigenes Gesetz geschaffen. Gesellschaftsform ist vor allem für freie Berufe, für Land- und Forstwirte und für Kleingewerbetreibende gedacht (keine Vollkaufmannseigenschaft) werden aber in das Firmenbuch eingetragen. Unterschieden werden: . Offene Erwerbsgesellschaft (OEG) . Kommanditerwerbsgesellschaft (KEG)
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