Die GmbH wir durch das GmbH Gesetz aus 1906 geregelt (1980 novelliert).
• Stammkapital muß mind. S 482.000,-- (€ 35.000,--) betragen und wird durch Stammeinlagen aufgebracht
• Gesellschafter (mind. 2) sind mit ihren Stammeinlagen beteiligt
• Keine persönliche Haftung
• Gewählte Vorstand führt und vertritt die GmbH