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recht artikel (Interpretation und charakterisierung)

Stiefkinder und kostkinder


1. Finanz
2. Reform

Stiefkinder haben dem Stiefelternteil gegenüber keine Rechtsbeziehung. Sie haben keinen Unterhaltsanspruch und kein gesetzliches Erb- bzw. Pflichtteilsrecht. Durch Adoption können sie ehelichen gleichgestellt werden. Es besteht auch die Möglichkeit einer Namensgebung ohne weitere rechtlicher Beziehungen.
Kostkinder werden vorübergehend zur Verpflegung und Beaufsichtigung gegen Entgelt aufgenommen. Es wird kein formeller Vertrag abgeschlossen, somit erfolgt keine Übernahme der Pflege.

 
 

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