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Stiefkinder haben dem Stiefelternteil gegenüber keine Rechtsbeziehung. Sie haben keinen Unterhaltsanspruch und kein gesetzliches Erb- bzw. Pflichtteilsrecht. Durch Adoption können sie ehelichen gleichgestellt werden. Es besteht auch die Möglichkeit einer Namensgebung ohne weitere rechtlicher Beziehungen. | |||
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