Um Übereinstimmung mit den Beihilfevorschriften zu gewährleisten, werden die Strukturfondsverwalter zunächst die im Programm vorgesehenen Operationen, die staatliche Beihilfen beinhalten, feststellen müssen. Grundsätzlich sind dies alle Operationen, die den beschriebenen Kriterien entsprechen. Der Anwendungsbereich der EU-Beihilfevorschriften reicht weit über die in den meisten Regionalprogrammen vorgesehenen unternehmensfördernden Maßnahmen hinaus. Die Beihilfevorschriften können auch in den folgenden Bereichen zur Anwendung gelangen:
Maßnahmen im Bereich der Humanressourcen
Infrastrukturmaßnahmen: In den meisten Fällen handelt es sich beim Bau von Infrastrukturen durch den öffentlichen Sektor um eine allgemeine Maßnahme, die normalerweise nicht in den Anwendungsbereich der Vorschriften über staatliche Beihilfen fällt, sofern gewährleistet wird, daß die betreffende Infrastruktur von allen potentiellen Benutzern unter gleichen Bedingungen in Anspruch genommen werden kann. Finanziert der Staat Infrastrukturen partnerschaftlich mit dem privaten Sektor, so muß das Vorhaben möglicherweise nach Maßgabe der Beihilfevorschriften untersucht werden. Die öffentliche Förderung muß in diesen Fällen so angelegt sein, daß sie mit den Beihilfevorschriften vereinbar ist. Um diese Vereinbarkeit zu gewährleisten, muß das Vorhaben für alle tatsächlichen und potentiellen Wettbewerber und nicht diskriminierenden Bedingungen ausgeschrieben werden, damit die öffentlich Förderung nur die zur Durchführung des betreffenden Vorhabens benötigte Mindestförderung darstellt.
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