Eine weitere Lösung wäre die Finanzierung der Pflegeleistungen über allgemeine Steuermittel. Dann hätte man die Leistungen in einem Spezialgesetz an das Bundessozialhilfegesetz angeknüpft ("Bundespflegegesetz"). Der Vorteil dieser Lösung besteht darin, daß die finanziellen Risiken auf alle Steuerzahler übertragen werden, es also die "solidarischste" Variante ist. Zudem können Leistungen auch an alle bereits vorhandenen Pflegefälle gezahlt werden, die keine Zeit haben, für eine private Pflegeversicherung Kapital anzusparen.
Zur Finanzierung hätten entweder Mittel im Bundeshaushalt umgeschichtet oder Steuern erhöht werden müssen. Im Gegensatz zur Finanzierung über Sozialversicherungsbeiträge wäre bei Steuererhöhungen der zu erwartenden Widerstand höher gewesen.
Ein weiterer Nachteil dieser Lösung wäre gewesen, Pflegebedürftige auf eine Stufe mit Sozialhilfeempfänger zu stellen und sie quasi zu "Taschengeldempfängern" zu degradieren. Als Nachteil mögen vermögende Personen ebenfalls empfinden, daß auf diesem Weg (ähnlich der Sozialhilfe) ein Rückgriff auf Einkommen und Vermögen des Pflegebedürftigen möglich ist.
Außerdem sind auch hier "Mitnahmeeffekte" zu befürchten. Eine steuerfinanzierte Lösung verstärkt zudem möglicherweise den Eindruck, daß sich der Staat "um alles kümmert". Private Vorsorge ist dann vermutlich nur eingeschränkt zu erwarten.
Ordnungspolitisch stand dem Bundespflegegesetz zusätzlich entgegen, daß Sozialhilfeleistungen Leistungen für Personen in außergewöhnlichen Lebenslagen sind. Das Pflegerisiko ist aber wie oben dargestellt ein allgemeines Lebensrisiko.
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