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Durch das Grundgesetz hat der Schutz von Leben und Gesundheit des Arbeitnehmers eine verfassungsrechtliche Grundlage. Für den Staat folgt daraus die Verpflichtung zumindest die zentralen Eckwerte des technischen Arbeitsschutzes vorzugeben. Zum technischen Arbeitsschutz gehören alle Maßnahmen, die dazu beitragen Leben und Gesundheit des arbeitenden Menschen zu schützen, insbesondere Verordnungen über Gewerbe, Maschinen Sicherheit am Arbeitsplatz und Unfallverhütungsvorschriften | |||
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