Die Weimarer Republik war die republikanisch-demokratische Staatsform Deutschlands in den Jahren 1918-1933, benannt nach dem Ort, an dem die verfassunggebende Nationalversammlung vom 06.02. bis zum 30.09.1919 tagte.
Obwohl die Verfassung erst am 11.08.1919 in Kraft trat und formal, wenn auch in der Substanz ausgezehrt, bis 1945 gültig blieb, rechnet man die Dauer der Weimarer Republik von der Ausrufung der Republik am 09.11.1918 bis zur Bildung der Regierung Hitler
am 30.01.1933.
Die Weimarer Reichsverfassung ging vom Prinzip der Volkssouveränität aus.
Ursprüngliche Pläne, einen Einheitsstaat mit starker Exekutive um den Reichspräsidenten
zu schaffen, wurden aufgegeben; sie fanden allerdings einen Niederschlag in dem Notstandsartikel 48, der in Verbindung mit Artikel 25 (Auflösung des Reichstages)
eine »Reserveverfassung« bildete. Der Reichsaufbau blieb föderativ. Das Schwergewicht lag bei den politischen Parteien und den von ihnen abhängigen Politikern und Regierungen. Plebiszitäre Elemente (Volksbegehren u. Volksentscheid) spielten nur gelegentlich eine wichtige Rolle. Ansätze von rätedemokratischen Vorstellungen fanden sich in der Wirtschaftsverfassung, wurden aber nicht ausgebaut.
In der Geschichte der Weimarer Republik lassen sich deutlich drei Phasen unterscheiden.
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