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recht artikel (Interpretation und charakterisierung)

Verfassung

Zweiter weltkrieg und wiederaufbau


1. Finanz
2. Reform

Nach dem Anschluß Österreichs an das Deutsche Reich im Jahre 1938 wurde für die Wiener Börse das deutsche Börsenrecht eingeführt und diese der Industrie- und Handelskammer unterstellt. Der Wertpapierhandel selbst wurde bis gegen Ende des Zweiten Weltkrieges fortgesetzt, wenngleich stark eingeschränkt. Die beträchtlich gestiegenen Kurse wurden 1943 amtlich gestoppt. Die letzte Börsenversammlung der Wertpapierbörse fand am 28. März 1945 statt.
Nach Wiedererrichtung der Republik Österreich ging man auch daran, den Wertpapierhandel zu ordnen und einen funktionsfähigen Kapitalmarkt aufzubauen. Als erster Schritt wurden mehrmals wöchentlich sogenannte \"Vertrauliche Aussprachen der Kreditinstitute und Makler unter Mitwirkung der Sensale an der Wiener Börse\" abgehalten, in denen die Preise der gängigsten Wertpapiere ermittelt wurden. Durch das Börseüberleitungsgesetz 1948 wurde das alte österreichische Börsegesetz 1875 novelliert wiedereingeführt. Am 15. November 1948 wurde die Börse wiedereröffnet. Im Juli 1949 wurde mit der \"Aufbauanleihe\" die erste Bundesanleihe der Zweiten Republik begeben und an der Börse eingeführt. Einen Durchbruch für den Anleihemarkt bedeutete jedoch erst die Energieanleihe 1953. Mit großem Werbeaufwand und günstigen Konditionen wurde der Anleiheerwerb wieder populär gemacht. In den folgenden Jahrzehnten entwickelte sich die Börse vor allem zum Markt für Rentenwerte.
Durch die Kapitalmarktgesetze 1954 trachtete man, auch für den Aktienmarkt bessere Grundlagen zu schaffen. Das Wertpapierbereinigungsgesetz beseitigte die durch den Krieg zum Teil unklar gewordenen Besitzverhältnisse, insbesondere bei Aktien. Das Schillingeröffnungsbilanzgesetz sollte durch klare Bilanzwerte die Unternehmensbewertung wieder ermöglichen. Mit der Entschädigung für den nach Kriegsende verstaatlichten Teil des Aktienbesitzes, hörte der Handel in diesen Papieren auf. Das dadurch dem Aktienmarkt verlorengegangene Handelsvolumen konnte durch die wenigen Neuzulassungen inländischer Aktiengesellschaften nicht ausgeglichen werden.
Ein Großbrand zerstörte 1956 einen Teil des Börsengebäudes, insbesondere den großen Wertpapierbörsesaal. Dieser wurde nicht wieder aufgebaut, da er nach 1945 nicht mehr für Börsenversammlungen benötigt worden war. 1959 wurde im wiederhergestellten Börsengebäude ein neuer Saal bezogen. 1957 wurde der börsemäßige Devisenhandel nach drei Jahrzehnten Unterbrechung wieder aufgenommen. Die Lockerung der Devisenbewirtschaftung kam auch den ausländischen Wertpapieren zugute. Ab 1963 wurden eine Reihe ausländischer Aktienwerte zum Handel an der Wiener Börse eingeführt. Diese Papiere unterlagen nun keinem devisengesetzlichen Depotzwang mehr. Durch die Wachstumsgesetze 1966 wurde die Steuerbegünstigung auf den Erwerb aller Arten von Rentenwerten ausgedehnt und die Doppelbesteuerung der Aktien gemildert. Während die Anleiheforderung erfolgreich war, führte die Aktienfinanzierung weiterhin ein Schattendasein.

 
 

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