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Unter Aufklärung versteht man die im 18. Jh. vorherrschende geistige Bewegung der europäischen Intelligenz. Ihr Kennzeichen ist das Vertrauen in die Vernunft als entscheidende Quelle aller Erkenntnis, als Richtschnur menschlichen Handelns und als Maßstab aller Werte. Die Bez. »Aufklärung« für diese Bewegung ist in Dtschld. seit 1750 in Umlauf. Kant definierte 1784 in seiner Schrift "Was ist Aufklärung?" die Aufklärung als "Ausgang des Menschen au ...
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Frankreich war 1789 vorwiegend eine Agrargesellschaft. Rund 80 Prozent der Bevölkerung lebten und arbeiteten als Taglöhner und Bauern mit geringem Besitz. Sie waren zwar persönlich frei, mußten aber neben der Königssteuer und dem Kirchenzehnten auch Abgaben an und Frondienste fur den Grundherrn leisten. Dazu kamen die Verpflichtung der Einquartierung von Soldaten und die Benachteiligung durch das Jagdrecht.
Adel und Kirche genossen Vorrechte, ...
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Die Unfähigkeit der privilegierten Stände (Geistlichkeit, Adel), auf ihre Vorrechte zu verzichten schufen die Bedingungen für die Französ. Revolution. Ihre konstitutionelle Phase (1789-1792) begann, als die 600 Abgeordneten des Dritten Standes der zum 5. 5. 1789 nach Versailles berufenen Generalstände sich weigerten, nach Ständen abzustimmen statt nach Köpfen, u. sich am 17. 6. zur Nationalversammlung u. am 20. 6. beim Eid im Ballhaus zur Verfass ...
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Mit dem Versuch, die Prinzipien der Volkssouveränität und Gewaltenteilung unter dem Einfluß der Aufklärung mit der Exekutivgewalt des Königs in Übereinstimmung zu bringen, schlug die Verfassung von 1791 einen Mittelweg ein. Der König wurde einfaches Mitglied der Nationalversammlung, erhielt jedoch ein suspensives (aufschiebendes) Veto.
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Die bisher erreichten Reformen erweckten eine starke Begeisterung der bürgerlichen und intellektuellen Kreise des In- und Auslandes Durch die Verbreitung der Ideen der Revolution fühlten sich aber Königtum und Adel im Ausland bedroht (Preußen, Österreich) Als Reaktion auf die Entmachtung des französischen Königs entschlos sen sich die Regierungen dieser Länder zum militärischen Eingreifen Der Ausbruch des Krieges imFrühjahr 1792 (des ersten ein ...
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Demokratie ist die Staatsform, in der die Staatsgewalt vom Volk ausgeht ("getragen" wird) und direkt oder (und) indirekt von ihm ausgeübt wird.
Die moderne Demokratie erwuchs zunächst aus den calvinist. Glaubenskämpfen des 17. Jh., besonders in Schottland, England und den Niederlanden, in denen die Gemeinde als Träger des religiösen und politischen Lebens hervortrat, sodann aus den Lehren der Aufkärung, besonders aus ihren Anschauungen von de ...
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In der Schweiz können Bürger umfassend auf kommunale, kantonale und Bundesangelegenheiten Einfluss ausüben (= Plebiszitäre [=auf Volksabstimmung beruhende] Demokratie der Schweiz):
- allerdings sind Mitwirkungsrechte auf den einzelnen staatl. Ebenen und auch von Kanton zu Kanton
unterschiedlich
- bekannt ist die direkte Demokratie in der Landsgemeinde, wo Versammlungen der Aktivbürger im
Freien stattfinden
- in der Landsgemeinde we ...
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Der Begriff der Demokratie wurde in der griechischen Philosophie aus dem Begriff democratia entwickelt und bedeutet soviel wie Volksherrschaft. Als eine der ersten Demokratien kann die athenische angesehen werden, welche durch Kleisthenes ihren Anfang nahm. Sie wurde im Gegensatz zur Monarchie (Herrschaft eines einzelnen) oder Aristokratie (Herrschaft der Besten) als Herrschaftsform bezeichnet, in der die Macht bei allen Bürgern lag, wobei im Alt ...
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Nachdem ich im ersten Teil die Voraussetzungen und Grundwerte der Demokratie ganz allgemein veranschaulicht habe, stellt sich bei der Umsetzung selbiger schon beim Begriff der Demokratie als Synonym für Volksherrschaft ein Widerspruch dar. Denn eine Herrschaft setzt immer zwei Gruppen voraus: die Herrscher und die Beherrschten. Erstere herrschen über letztere. Da die Beherrschten das Volk darstellt, entsteht ein Paradoxon mit dem Begriff Volksher ...
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Allgemeines
- Regelt Miete von Wohnungen, Wohnungsteilen und Geschäftsräumen aller Art samt dazu gehörigen Haus- oder Grundflächen, sowie genossenschaftliche Nutzungsverträge über solche Objekte.
- Entscheidungssuche: Außerstreitverfahren, tw bestehen Schlichtungsstellen.
- Weitere Bestandnehmerschutzgesetze neben dem MRG:
* LandpachtG: Pacht von Grundstücken zur landwirtschaftlichen Nutzung, Fischerei
* KleingartenG: Pacht kleine ...
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- ABGB: BG hat Sache in brauchbarem Zustand zu übergeben und zu erhalten (zwingend). Pächter hat aber Ausbesserungen der Wirtschaftsgebäude, so sie mit Mitteln des Pachtgutes bestritten werden können, selbst vorzunehmen. BG hat BN nicht zu stören und Störungen Dritter zu unterbinden. Bei Nichterfüllung der Pflichten durch den BG wird BN ex lege von seiner Zinszahlungspflicht befreit. Bei Beschädigung der Sache durch außergewöhnliche Zufälle ist ...
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- Mieter hat Sache sorgfältig und sachgemäß zu gebrauchen, andere Mieter nicht zu stören. Hausordnungen sind zulässig, so auf sie im Mietvertrag Bezug genommen wird.
Bei vertragswidrigem Gebrauch der Sache kann BG Unterlassung, bei Verschulden Schaden-ersatz verlangen; nur bei erheblich nachteiligem Gebrauch auch kündigen.
- Änderungen des Mietgegenstandes durch den Mieter sind zulässig, so
* sie nach Stand der Technik durchgeführt werde ...
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- Wer trägt Risiko der zufälligen Unbenützbarkeit der Bestandsache?
- Sphärentheorie:
* Wird Bestandsache ganz oder tw unbenutzbar, trifft dies den BG. Er verliert ganz oder tw Anspruch auf Bestandzins.
* Ist BN jedoch verhindert (Freiheitsstrafe, Krankheit), hat er Zins weiter zu zahlen.
- Risiko des Ertrages der Pachtsache trägt der Pächter. Nur bei max einjährigem Pachtvertrag ist Zins zu mindern, wenn Erträge durch außerordentliche Zu ...
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Befristete Bestandverhältnisse
- Unbedingter Endtermin: Ende durch Zeitablauf ohne weitere Erklärung
- Bedingter Endtermin: Ende durch Zeitablauf, aber Erklärung vor Zeitablauf notwendig
- Einvernehmliche Erneuerung jederzeitig möglich
- Stillschweigende Erneuerung (relocatio tacita):
* Bedingter Endtermin: Kündigung wird unterlassen
* Unbedingter Endtermin: Gebrauch der Sache wird fortgesetzt, BG duldet das
- ABGB: Vor Ablauf de ...
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- BN ist Rechtsbesitzer. Er hat Besitzstörungs- bzw -Entziehungsklage.
- BG ist Sachbesitzer. Auch er genießt Besitzschutz.
- BN kann bei Störungen durch Dritte vom BG Abhilfe verlangen. Der BG ist aus dem Bestandvertrag dazu verpflichtet.
- Veräußert BG die Bestandsache, die der BN innehat, geht Bestandverhältnis auf Erwerber über, der aber in gesetzlicher Frist kündigen kann. Durch Eintragung des Bestandrechts als Belastung im Grundbuc ...
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. Ständiges Verfassungsorgan
. Bindeglied zwischen Bund und Ländern
. Beteiligt an Gesetzgebungsverfahren
Organisation
Vertreter der Landesregierungen sowie stellvertretende Mitglieder gehören dem Bundesrat an. Stellvertretende und ordentliche Mitglieder sind gleichberechtigt.
Stimmverteilung: Die Stimmanzahl der Länder hängt von der jew. Einwohneranzahl ab. Jedes Land muss seine Stimmen einheitlich abgeben.
Die Verteilung ergi ...
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Die Europäische Union(EU) hat im Zuge ihrer Vereinheitlichung Europas eine neue gemeinsame Währung geschaffen: den Euro. Auf diesen Namen einigten sich die Regierungschefs der elf Teilnehmerländer am Gipfeltreffen von Madrid im Dezember 1995. Diese elf Länder die am Projekt Euro teilnehmen sind: Belgien, Deutschland, Spanien, Frankreich, Irland, Italien, Luxemburg, die Niederlande, Österreich, Portugal und Finnland. Die anderen Mitgliedssta ...
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Die Idee einer gemeinsamen Währung für Europa ist nicht neu. Die stabile Nachkriegsordnung im Währungsbereich, das internationale Festkurssystem von Bretton Woods, ist Anfang der 70er Jahre zusammengebrochen. Die Suche Europas nach Lösungen, das Wechselkurschaos zu beenden und eine stabile Währungszone einzurichten, führte 1979 zur Schaffung des Europäischen Währungssystems (EWS).
Mit der Verwirklichung des Binnenmarktes zu Anfang der 90er Jah ...
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An der Währungsunion dürfen nur Länder teilnehmen, die eine stabile Geld- und Budgetpolitik aufweisen. Der Erfolg der Vorbereitungen ist bereits spürbar: Die Verankerung einer europäischen Stabilitätskultur hat nicht nur zu äußerst niedrigen Inflationsraten geführt, sondern auch zu wirksamen Konsolidierungsmaßnahmen im Bereich der öffentlichen Haushalte der EU-Mitgliedsstaaten.
Im Vertrag von Maastricht sind strenge Regeln, die sogenannten Kon ...
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Im Mai 1998 fällt die Entscheidung, welche Staaten am EURO teilnehmen (mit qualifizierter Mehrheit im Europäischen Rat). Österreich ist so gut wie sicher dabei. Gleichzeitig wird der Wechselkurs zwischen den einzelnen Teilnehmerwährungen vorangekündigt, um Spekulationen auf den Finanzmärkten frühzeitig einzudämmen.
Vier Staaten werden aller Voraussicht nach nicht von Beginn an am EURO teilnehmen. Die Gründe dafür sind unterschiedlich:
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