Im Mai 1998 fällt die Entscheidung, welche Staaten am EURO teilnehmen (mit qualifizierter Mehrheit im Europäischen Rat). Österreich ist so gut wie sicher dabei. Gleichzeitig wird der Wechselkurs zwischen den einzelnen Teilnehmerwährungen vorangekündigt, um Spekulationen auf den Finanzmärkten frühzeitig einzudämmen.
Vier Staaten werden aller Voraussicht nach nicht von Beginn an am EURO teilnehmen. Die Gründe dafür sind unterschiedlich:
Griechenland wird nicht am EURO teilnehmen, weil es derzeit die Konvergenzkriterien nicht erfüllt. Nicht nur Staatsverschuldung und Defizit sind zu hoch, auch die griechische Inflation (und damit das Zinsniveau) wäre für die Teilnehmerstaaten ein zu hohes Risiko
Schweden wird zwar die Bedingungen erfüllen, will aber abwarten. Die Regierung in Stockholm hat entschieden, vorerst nicht am Wechselkursmechanismus des Europäischen Währungssystems teilzunehmen. Eine zweijährige Teilnahme ist aber Voraussetzung für die Einführung des EURO. Obwohl die Schwedische Krone alle Bedingungen zur Teilnahme erfüllt, bleibt Schweden mit der Nichtteilnahme am Wechselkursmechanismus ein rechtlicher Grund, um den Zeitpunkt des Eintritts in die Währungsunion selbst zu bestimmen.
Großbritannien hat bereits bei den Verhandlungen des Maastrichtvertrages darauf bestanden, erst später über die Teilnahme an einer gemeinsamen Währung zu entscheiden. Die britische Labour-Regierung ist einer EURO-Teilnahme aber nicht abgeneigt. Sollte sich Großbritannien für eine Teilnahme entscheiden, ist zu erwarten, daß auch Schweden und Dänemark folgen.
Dänemark hat wie Großbritannien dem Maastricht-Vertrag nur mit Vorbehalt zugestimmt. Die dänische Bevölkerung hatte 1992 den neuen EU-Vertrag abgelehnt. Erst das Versprechen, Dänemark müsse nicht an einer gemeinsamen Sicherheitspolitik und an einer gemeinsamen Währung teilnehmen, führte zu einem Ja bei einer zweiten Volksabstimmung. Will das Land nun zum EURO, ist eine weitere Volksabstimmung nötig.
Für Österreich, das zur Kerngruppe der Hartwährungsländer in Europa zählt, kam eine derartige Ausnahmeregelung nie in Frage, da durch die Koppelung des Schillings an die D-Mark ein Alleingang unmöglich wäre.
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