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Sowie es überall, und in jedem Lebensgebiet einiger Rechte und Pflichten bedarf, existieren auch in der Schule einige Regeln die eingehalten werden müssen.Schulgesetze sind nötig um die Rechte und Pflichten des einzeln
en festzuhalten und um Streitfragen in der Schule zu regeln. Viele Schüler kennen die Schulgesetze
überhaupt nicht, und deshalb finde ich, daß jeder in der 1.Klasse über die wichtigsten des Schunterrichtsgesetzes informier ...
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Erst einmal muss zwischen den legalen und den illegalen Drogen unterschieden werden. Zu den Legalen gehören Alkohol und Zigaretten, während die Illegalen sich unterteilen lassen in die vier Gruppen Marihuana und Haschisch, Kokain und Crack, synthetische Drogen, Amphetamine, LSD, Ecstasy und Heroin und andere Opiate.
Von allen Drogen sind nur Zigaretten im Straßenverkehr zugelassen und Bier entsprechend bis 0,5 Promille ohne Ausfallerscheinunge ...
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Historische Entwicklung
. Einzelunternehmen
. Zusammenschluss mehrerer Personen
. Teilung von Finanzierung und Mitarbeiter (KG und stille Genossenschaft)
. Trennung zwischen finanzierender und führender Personen
Kriterien der Auswahl
. Haftung (Risiko, Gewinnteilung)
. Leitungsbefugnis
. Finanzierungs- und Kreditmöglichkeiten
. Aufwendung für die Rechtsform
- Gründungskosten
- Steuer
Einzelunternehmen
Das Unternehmen ist Ei ...
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offene Handelsgesellschaft OHG
Die OHG ist eine Gesellschaft mit zwei oder mehreren Gesellschafter, sie haften unbeschränkt (d.h. auch mit ihren Privatvermögen) und solidarisch (d.h. die Gläubiger können jeden beliebigen Gesellschafter für den Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten haftbar machen).
Alle Gesellschafter sind zur Mitarbeit verpflichtet und berechtigt.
Vorteile:
. Breite Haftungsbasis
. kostengünstige Rechtsform
. Mitarbeit aller ...
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Aktiengesellschaft AG
Die Ag ist eine juristische Person. Die Aktionäre einer AG können sowohl natürliche als auch juristische Personen sein.
Für Gründung sind mindestens 2 natürliche bzw. juristische Personen Voraussetzung, spätere Vereinigung zur Einmanngesellschaft ist möglich
. Grundkapital:
- mindestens 1 Million Schilling
- durch Aktien mit Nennwert
. Hauptversammlung:
- einmal jährlich alle Aktionäre
- Aufgaben:
. Wahl des Aufsi ...
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Die wichtigsten Entscheidungskriterien für die Wahl der Rechtsform eines Unternehmens sind:
2.1 Haftung
Die Haftung des Unternehmens im Insolvenzfall (z.B.: Konkurs) muß festgelegt werden. Art und Umfang der Haftung sing maßgebend für das persönliche Risiko des Unternehmers. Man unterscheidet zwischen unbeschränkter (solidarischer) Haftung, bei der der Unternehmer mit seinem gesamten Privatvermögen für die Schulden des Unternehmens haftet, und ...
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Der Unternehmer ist eine öffentlich-rechtliche Körperschaft. Die Unternehmung unterliegt dem öffentlichen Recht. Es gibt auch Betriebe öffentlicher Körperschaften, die dem Privatrecht unterliegen.
z.B.: Eine Elektrizitätsgesellschaft wird als Aktiengesellschaft gegründet. Die Aktionäre sind jedoch öffentlich-rechtliche Körperschaften, wie Bund Länder und Gemeinden.
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Dies bedeutet nur, daß der Rechtsrahmen des Unternehmens aus dem privaten Recht stammt. Die Eigentümer können durchaus eine oder mehrere öffentlich-rechtliche Körperschaften sein. Die privatrechtlichen Unternehmungen werden nach der Anzahl der Gesellschafter und nach der Art der Beteiligung unterschieden.
4.1 Einzelunternehmen
Beteiligung: Nur ein Gesellschafter, der das gesamte Benötigte Eigenkapital aufbringen muß.
Haftung: Der Geschäftsinha ...
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Mehrere Personen haben sich zu unternehmerischen Tätigkeit zusammengeschlossen.
1.1 Gesellschaft nach bürgerlichem Recht
Zwei oder mehrere Personen kommen überein, Leistungen bzw. Sachen zum gemeinsamen Nutzen einzusetzen. Die Gesellschaft wird nicht ins Firmenbuch eingetragen. Sie kann keine Firma im Sinne des HGB führen. Geschäftsführung, Dauer der Gesellschaft, Gewinnverteilung werden im Gesellschaftsvertrag geregelt. Es ist jährlich Rechnun ...
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= Fähigkeit, Träger von Rechten und Pflichten zu sein
Allg.: Die Rechtsordnung unterscheidet zwischen Personen und Sachen. Sachen sind Objekte des Handels über die nur verfügt wird. Personen werden von der Rechtsordnung Rechte und Pflichten zugeteilt, d.h. sie sind rechtsfähig.
Rechtsfähig können 2 Personengruppen sein:
. natürliche Personen
Dies sind alle Menschen (auch Nicht-Staatsbürger)
Bsp.: Säugling erbt ein Vermögen und ist ...
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Nicht alle rechtsfähigen Personen sind auch "handlungsfähig". Die Handlungsfähigkeit ist die Fähigkeit, durch eigenes Verhalten Recht und Pflichten zu begründen.
Eine juristische Person begründet Recht und Pfllichten durch das Handeln ihrer Organe, z.B. der Bund durch einenbeauftragten Verwaltungsbeamten oder eine AG durch ihren Vorstand.
In der Handlungsfähigkeit natürlicher Personen gibt es Einschränkungen aus Schutzgründen (wegen mangelnde ...
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Die Ehe ist eine von Rechts wegen bestehende lebenslange und umfassende Lebensgemeinschaft zweier Personen verschiedenen Geschlechts. Sie umfaßt die Bereitschaft der Ehegatten, sich gegenseitigen Beistand zu leisten, und in der Regel auch den Willen, Kinder zu zeugen und sie zu erziehen.
Einer Eheschließung kann eine Verlobung vorausgehen. Die Ehe kann auch nach erfolgter Verlobung nicht erzwungen werden, wer aber grundlos zurücktritt oder e ...
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Mann und Frau haben die gleiche Rechte und Pflichten.
. Pflichen
Umfassende Lebensgemeinschaft, d.h. vor allem
gemeinsames Wohnen
Treue
anständige Begegnung
Beistand
(- Kindererziehung)
Mitwirkung am Erwerb (soweit zumutbar und üblich, z.B.: also Mitarbeit einer Bäuerin)
Beitrag zur Deckung der angemessenen Bedürfnisse (dieser Beitrag wird z.B. durch die Haushalt ...
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Die letztwillige Verfügung heißt Testament, wenn sie die Einsetzung eines oder mehrerer Erben enthält.
. Eigenhändiges Privattestament
Der Erblasser schreibt und unterschreibt das Testament zur Gänze selbst.
. Fremdhändiges Privattestament
Das Testament wird mit Schreibmaschine oder von fremder Hand geschrieben. Es muß vom Erblasser eigenhändig unterschrieben werden. Drei Personen müssen als Zeugen unterschreiben.
. Öffentliches Te ...
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Das Gesetz bestimmt, wer Erbe sein soll, wenn durch Erbvertrag oder Testament nicht oder nur zum Teil über die Erbschaft verfügt wurde. Es erben Blutsverwandte, Ehegatten aus aufrechter Ehe und Wahlkinder nach folgender Ordnung:
. 1.Linie
Eheliche und uneheliche Nachkommen des Erblassers, also dessen Kinder, Enkel, Urenkel usw.
. 2.Linie
seine Eltern und deren Nachkommen, also (Voll- und Halb-)geschwister des Erblassers und deren Nach ...
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. Die Geschäftsfähigkeit des Erklärenden
. Die Möglichkeit des Inhaltes (es darf nichts Unmögliches angeführt werden)
. Erlaubtheit des Inhaltes (der Inhalt darf nicht gegen ein Gesetz verstoßen)
Wucher
Sittenwidrige Geschäfte
. Willenseinigung (Vorhandensein eines freiwilligen Antrags und einer freiwilligen Annahme, ausgeschlossen Irrtum und List)
. Einhalten allfälliger Formvorschriften
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Der Begriff: Schaden ist der Nachteil, den jemand an seiner Person oder an seinem Vermögen (auch an Rechten) erleidet.
Wir unterscheiden:
. Materieller Schaden
. Immaterieller Schaden (z.B. Kränkung, Schmerzensgeld)
. Direkter Schaden (z.B. Brand)
. Mittelbarer Schaden: Dieser entsteht durch einen anderen Schaden (z. B. Produktionsausfall nach Brand)
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Die Zuständigkeit ist das Recht und die Pflicht eines Gerichtes, die Geschäfte der Rechtsprechung auszuüben. Es werden die sachliche und die örtliche Zuständigkeit unterschieden.
Alle Klagen sind bei dem sachlich zuständigen Gericht anzubringen.Die Vorschriften über die sachliche Zuständigkeit regeln daher, bei welcher Gerichtstype (Bezirksgericht, Gerichtshof erster Instanz, usw) eine Sache anhängig gemacht werden kann.
Für alle Arbeits- ...
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. Einbringung der Klage
Die Klage ist schriftlich beim zuständigen Gericht einzubringen, beim Bezirksgericht kann sie auch zu Protokoll gegeben werden. Beim Gerichtshof besteht Anwaltszwang, die Klage ist daher von einem Rechtsanwalt einzubringen. Wesentlicher Inhalt der Klage: Gericht, Kläger, Beklagter, Darstellung des Sachverhaltes, Beweismittel und Klagebegehren (Urteilsantrag).
. Erste Tagsatzung
Bei dieser Tagsatzung können Proze ...
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In der Umgangssprache verwendet man Begriffe wie "Betrieb", "Unternehmung", "Firma", "Kaufmann",... häufig. Den wenigsten ist es jedoch bewußt, daß diese Begriffe in der betriebswirtschaftlichen und Handelsrechtlichen Fachsprache unterschiedliche Bedeutung haben.
Nicht jeder, der vom Kaufen und Verkaufen lebt, ist im rechtlichen Sinn Kaufmann. Nicht jedes Geschäft ist eine Firma.
Im betriebswirtschaftlichen Sprachgebrauch wird zwischen B ...
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