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recht artikel (Interpretation und charakterisierung)

Öffentlich-rechtliche unternehmungen


1. Finanz
2. Reform

Der Unternehmer ist eine öffentlich-rechtliche Körperschaft. Die Unternehmung unterliegt dem öffentlichen Recht. Es gibt auch Betriebe öffentlicher Körperschaften, die dem Privatrecht unterliegen.
z.B.: Eine Elektrizitätsgesellschaft wird als Aktiengesellschaft gegründet. Die Aktionäre sind jedoch öffentlich-rechtliche Körperschaften, wie Bund Länder und Gemeinden.

 
 

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