Die Gewerkschaften schliessen mit der jeweiligen Arbeitgeberorganisation sogenannte Gesamtarbeitsverträge (GAV) ab. Diese regeln die Arbeitsbedingungen verbindlich. Gesamtarbeitsverträge können sich auf eine ganze Branche oder nur auf eine einzelne Firma beziehen. Sie gelten für jeweils eine beschränkte Zeit, meist für 2 bis 4 Jahre und müssen dann neu ausgehandelt werden. Vor kurzem war diesbezüglich in den Medien zu erfahren, dass in der Schweiz immer weniger Arbeitnehmer unter einem GAV stehen.
Die GAV legen die folgenden Punkte fest:
. die Mindestlöhne
. die Arbeitsdauer
. die Ferienlänge
. die Mitsprache der Arbeitnehmenden
. Schutzbestimmungen bei Krankheit und Unfall
. Massnahmen zum Gesundheitsschutz
. die Dauer von Bildungsurlaub
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