-
Mai 1998
Anfang Mai 1998 entscheidet der Europäische Rat( d. h. die Versammlung der Regierungschefs), welche Staaten bereits ab 1.1. 1999 am EURO teilnehmen werden (siehe auch "Die Teilnehmerstaaten"). Gleichzeitig werden auch die Wechselkurse zwischen den teilnehmenden Währungen festgelegt. Österreich wird die Voraussetzungen erfüllen und sofort dabei sein.
1. Jänner 1999
Zu Jahreswechsel 1998/99 werden von den Finanzministern die Umrechn ... mehr
-
Wenn der Rat der EU-Staats- und Regierungschefs im Mai 1998 Österreich als Mitglied der dritten Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion bestätigt, dann ist die Einführung des EURO in Österreich fixiert. Österreich ist aufgrund einer Zustimmung von 66 Prozent bei der Volksabstimmung 1994 der Europäischen Union und damit dem Vertrag von Maastricht beigetreten. In diesem Vertrag ist die gemeinsame Währung vorgeschrieben. Der Beschluß des Europäis ... mehr
-
Um die wirtschaftlichen Vorteile des Binnenmarktes nicht nur voll ausschöpfen zu können, sondern auch für die Zukunft sicherzustellen, braucht die EU die gemeinsame Währung. Die Wirtschaft profitiert am meisten von der Wechselkursstabilität. Der Wegfall von Wechselkursschwankungen bringt mehr Sicherheit für Investitionen und Geschäfte innerhalb der Währungsunion. Dies sollte der EU Schwung geben und damit mittelfristig positive Auswirkungen auf ... mehr
-
Grundsätzlich gilt, daß die Zinsen, etwa für Privatkredite, sinken oder steigen, je nachdem, ob die Zinsen in Österreich generell sinken oder steigen. Derzeit sind die Zinsen niedrig, und das nicht nur in Österreich, sondern in allen voraussichtlichen Teilnehmerstaaten der Währungsunion. Dies hängt mit dem moderaten Wirtschaftswachstum zusammen, aber auch mit dem hohen Vertrauen, das die künftige Geldpolitik der Europäischen Zentralbank schon h ... mehr
-
Grundsätzlich ist zwischen innerer und äußerer Härte einer Währung zu unterscheiden. Die innere Härte einer Währung entspricht der Inflationsrate. Da die Europäische Zentralbank als oberstes Ziel die Preisstabilität hat, ist davon auszugehen, daß der EURO eine harte Währung wird.
Zum anderen geht es um die Härte einer Währung nach außen, also den Wert des EURO etwa gegenüber dem US-Dollar oder dem japanischen Yen.
Die äußere Härte kann über ... mehr
-
Die OeNB wird eine Aktionärin der unabhängigen Europäischen Zentralbank sein. Die EZB wird ein Grundkapital von 5 Milliarden EURO, das entspricht ca. 70 Milliarden Schilling, haben. Der Anteil der OeNB wird rund 2,3 Prozent oder 115 Millionen EURO betragen. Die OeNB wird den Wert aus eigenen Reserven in das Grundkapital der EZB einbringen.
Weiters überträgt die OeNB einen Teil ihrer Währungsreserven der EZB. Sie erhält dafür eine entsprechende ... mehr
-
Die Gesetzesumstellung erfolgt nach einem genau ausgearbeiteten Plan der Bundesregierung. Für den Konsumenten wesentlich ist das Umstellungsgesetz zur Preisauszeichnung und Preisüberwachung.
Die Sozialpartner und die Bundesregierung haben sich auf folgende Regelungen geeinigt:
Die Verpflichtung zur doppelten Preisauszeichnung wird bereits drei Monate vor
der Ausgabe der EURO-Banknoten und -Münzen, also voraussichtlich ab Oktober 2 ... mehr
-
Die Umstellung auf den EURO wird einmalig große Kosten verursachen. Diese können derzeit nur geschätzt werden.
Zum Beispiel: Die Veränderungen in Firmenbüchern werden mit rund 1 Milliarde Schilling, die Umstellungskosten in Banken mit etwa 8 Milliarden Schilling beziffert, wovon aber ein Gutteil dem ohnehin erforderlichen Austausch von Computern zuzurechnen ist. Weiters müssen tausende Automaten, seien es Bankomaten, Getränke- oder Zigaretten ... mehr
-
Von der Europäischen Union wurden für die an der Währungsunion teilnehmenden Länder klare Umrechnungsregeln festgelegt.
Die Umrechnungsregel:
Die Kurse werden nur in eine Richtung, nämlich vom EURO in die nationale Währung festgelegt. Diese Festlegung erfolgt in sechs signifikanten Stellen.
Zum Beispiel: 1 EUR = ATS 13,8750 (Stand von Donnerstag, 9. April 1998, dies ist nur ein Beispiel, da der endgültige Kurs erst mit Wirkung vom 1. 1. 19 ... mehr
-
Umtausch von Schilling in EURO nach dem 30. Juni 2002:
Wer nach der Übergangsphase im Jahr 2002, in der beide Währungen gültig sind, noch Bargeld in Schilling besitzt, erbt oder geschenkt bekommt, kann dieses noch mindestens 20 Jahre lang bei der OeNB zu jenem fixen Umrechnungskurs, der Anfang 1999 festgelegt wurde, in EURO umtauschen. Es besteht durch diese Regelung also keine Gefahr, daß der alte Schilling plötzlich weniger wert ist.
Gleich ... mehr
-
"Democracies do not become Nazi countries in one
day. Evil progress cunningly, with a minority
operating, as it were, to remove the levers of control.
One by one, freedoms are supressed, in one sphere
after another. Public opinion and the entire national
conscience is asphyxiated....it is necessary to intervene
before it is too late. A conscience must exist somewhere
which will sound the alarm to the minds of the nation
menaced by ... mehr
-
Begriffserklärung
"Ein Fideikommiß (Familienfideikommiß) ist eine Anordnung, kraft welcher ein Vermögen für alle künftige, oder doch für mehrere Geschlechtsfolger, als ein unveräußerliches Gut der Familie erklärt wird."
§618 ABGB in der Fassung von 1898
Der Sinn des Familienfideikommisses war es, ein Gut, was es auch immer war, in der Familie zu halten. Das Gut durfte nur erweitert, nicht geschmälert werden.
Gegenstand des Familienfideikomm ... mehr
-
Richterliches Hauptorgan der Vereinten Nationen
Sitz : Den Haag
Die UN Generalversammlung und der Sicherheitsrat der UN wählen die 15 Richter aus 15 Ländern aus Vertretern der wichtigsten Kulturkreise und Rechtssysteme. Alle 3 Jahre wird ein Drittel der Richter auf 9 Jahre wiedergewählt.
Aufgaben
- entscheidet über zwischenstaatliche Rechtsstreitigkeiten
- erstattet für die Vereinten Nationen und ihre Sonder-organisationen Rechtsguta ... mehr
-
2. 1. Regelung durch Gesetze
Bei diesem Punkt stellt sich die Frage, ob die beiden Vertragspartner Unternehmer sind oder nicht.
. Sind beide Beteiligte Unternehmer, so spricht man von einem Handelskauf. Neben dem ABGB gilt auch das Handelsgesetzbuch (HGB).
. Ist der Verkäufer Unternehmer, der Käufer aber nicht, so gilt neben dem ABGB das Konsumentenschutzgesetz (KSchG).
. Sind beide Vertragspartner keine Unternehmer bzw. nur der Käufer, so ge ... mehr
-
. Gesetzliche Bestandteile: Verkäufer, Käufer, Warenart, Qualität, Menge, Preis
. Weitere Regelmäßige Bestandteile: Liefer- und Zahlungsbedingungen
. Fallweise: Verpackung, Transport, Nebenleistungen, Garantie, Folgen bei nicht vertragsgemäßer Erfüllung
3. 1. Angabe der Warenart (Qualität)
Warenart kann bestimmt werden durch:
. Besichtigung
. Beschreibung und Abbildung
. Muster und Proben
. Marken (besondere Zeichen, die dazu dienen, best ... mehr
-
4. 1. Unregelmäßigkeiten durch den Verkäufer
4. 1. 1. Lieferung mangelhafter Ware
Mängel werden nach folgenden Gesichtspunkten unterschieden:
. Erkennbarkeit (offene, geheime)
. Bedeutung (wesentliche, unwesentliche)
. Behhebbarkeit (behebbare, unbehebbare)
Offene Mängel müssen sofort bei der Übernahme gerügt werden, geheime Mängel sofort nach deren Feststellung. Bei geheimen Mängel haftet der Verkäufer aber auch nur dann, wenn die Rüge s ... mehr
-
Ein Mausklick das Cover der CD erscheint auf dem Bildschirm. Ungeschützt folgt auf den nächsten Klick die massive Verführung: \"Geben Sie uns Ihre E-Mail-Adresse, Ihre Anschrift und Kreditkartennummer, und wir schicken Ihnen unverzüglich Ihre CD zu.\" Die Bestellung des Konsumenten durchläuft nun wie eine offene Postkarte das Internet. Jeder, der ein paar einfache Kniffe beherrscht, kann die persönlichen Daten des Kunden, Geschäftsinhalt und ... mehr
-
Schon in der Antike fragte sich der Mensch, was Recht sei und woher es komme. Ein Prüfstein der Rechtsstaatlichkeit ist die Frage, ob das geltende Recht zur Unterdrückung einzelner Bevölkerungsteile eingesetzt werden kann. Wird diese Frage bejat, so handelt es sich nachunserem Verständnis nicht um einen Rechtsstaat.
Als Rechtsquellen unterscheiden wir das göttliche Recht, das positive Recht und das Naturrecht.
Wer sich auf göttliches Recht b ... mehr
-
"In einer Gewerkschaft schliessen sich die Arbeitnehmenden zusammen, um ihre gemeinsamen Interessen wahrzunehmen. Die Gewerkschaften vertreten die Anliegen ihrer Mitglieder und der Arbeitnehmenden insgesamt gegenüber den Arbeitgebern, staatlichen und weiteren Instanzen.
Die Gewerkschaften wollen die Arbeitswelt verbessern und deshalb den betrieblichen Alltag mitgestalten. Dazu schliessen sie Gesamtarbeitsverträge ab. Wenn nötig, intervenieren si ... mehr
-
Am Anfang der Arbeiterbewegung in der Schweiz stand der Grütliverein, der 1838 in Genf gegründet wurde. Dieser Verein erlebte zwischen 1848 (Gründung des Bundesstaates) und 1890 einen grossen Aufschwung. Im ganzen Land entstanden sogenannte Grütlisektionen. Ziel dieses Vereins war die "demokratische Bildung" der sozial benachteiligten Schichten des Landes, die für einen aktive Mitarbeit am neuentstandenen Bundesstaat gewonnen werden sollten. Ober ... mehr
|