Wenn der Rat der EU-Staats- und Regierungschefs im Mai 1998 Österreich als Mitglied der dritten Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion bestätigt, dann ist die Einführung des EURO in Österreich fixiert. Österreich ist aufgrund einer Zustimmung von 66 Prozent bei der Volksabstimmung 1994 der Europäischen Union und damit dem Vertrag von Maastricht beigetreten. In diesem Vertrag ist die gemeinsame Währung vorgeschrieben. Der Beschluß des Europäischen Rates wirkt unmittelbar und geht nationalem Recht vor.
Doch es stellt sich die Frage, ob nicht vielleicht im Vorfeld der Volksabstimmung von 1994 auf das Thema "einheitliche Währung in Europa" ein wenig vergessen wurde. Aber die Bundesregierung hat nie Zweifel daran gelassen, daß ein Beitritt zur EU mittelfristig auch einen Beitritt zu einer einheitlichen europäischen Währung bedeuten würde. Auch die heutigen Gegner der Einführung des EURO wiesen vor der Volksabstimmung 1994 darauf hin, daß ein Ja zur EU auch ein Ja zur gemeinsamen Währung bedeutet. Deshalb verwundert mich auch, daß eine Aussage wie "Kein EURO ohne Volksabstimmung" von einer Partei kommt, die ernstgenommen werden will und sich darüber hinaus nach solchen Aussagen auch noch für regierungsfähig hält.
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