Startseite   |  Site map   |  A-Z artikel   |  Artikel einreichen   |   Kontakt   |  
  


recht artikel (Interpretation und charakterisierung)

Der rechtsstaat


1. Finanz
2. Reform

Schon in der Antike fragte sich der Mensch, was Recht sei und woher es komme. Ein Prüfstein der Rechtsstaatlichkeit ist die Frage, ob das geltende Recht zur Unterdrückung einzelner Bevölkerungsteile eingesetzt werden kann. Wird diese Frage bejat, so handelt es sich nachunserem Verständnis nicht um einen Rechtsstaat.
Als Rechtsquellen unterscheiden wir das göttliche Recht, das positive Recht und das Naturrecht.
Wer sich auf göttliches Recht beruft, der geht von einem zeitlosen Recht aus, welches von Gott im Schöpfungsakt mitgegeben wurde.
Wer von einem positiven Recht ausgeht, der nimmt an, dass das Recht allein vom Menschen gesetzt wurde, weil es von Nutzen war (d.h. Utilitarismus, Rechtspositivismus).
Ein Anhänger der Naturrechtslehre geht von der Existenz eines vorstaatlichen und überzeitlichen Rechts aus. Im Unterschied zum göttlichen Recht ist für ihn aber nicht Gott die Rechtsquelle, sondern die \"naturgegebene\" Vernunft des Menschen.
Das Grundgesetz für dei Bundesrepublik Deutschland knüpft an die naturrechtliche Tradition an. Dazu gehört insbesondere die Würde des Menschen und die Menschenrechte. Die Rechtsstaatlichkeit lässt sich besonders am Strafrecht ablesen. Hier müssen eineige Grundsätze erfüllt sein (GG Art. 97-104):
- keine Strafe ohne Gesetz (nulla poena sine lege); d.h. eine Strafe kann nur dann
ausgesprochen werden, wenn die Tat schon vor dem Zeitpunkt des Geschehens
unter gesetzlicher Strafandrohung stand.
- das Analogieverbot; d.h. das Verbot zu Lasten des Angeklagten, Rechtssätze auf
einen vom Gesetzgeber nicht geregelten Tatbestand sinnentsprechend

anzuwenden.
- der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit; d.h. als übertrieben empfundene Strafen

sind unzulässig.
- die Gewaltenteilung; d.h. die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung
der vollziehenden Gewalt (Exekutive) gebunden und die Rechtssprechung an die
geltenden Gestetze. So soll Willkür verhindert werden.
Falls in irgendeinem Fall der Verdacht besteht, dass einer dieser Grundsätze verletzt wurde, kann der Richter auf Grund von Befangenheit abgelehnt werden. Der Richter ist zu Neutralität verpflichtet und muss all seine Gefühle bei einer Rechtssprechung hinten stehen lassen und Emotionsfrei richten.

 
 

Datenschutz
Top Themen / Analyse
indicator Die Darstellung Bernard Guis und William von Baskerville im historischen Roman und Spielfilm ,,Der Name der Rose
indicator LAW of the USA
indicator Beispiele für Fusionen mit negativem Ausgang
indicator Das Außen gerinnt zum Kommunizierbaren
indicator Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit
indicator Die menschliche Arbeitsleistung
indicator Sachenrecht:
indicator Broad and Detailed Scrutiny
indicator Die Risiken der Globalisierung durch Großfusionen, speziell für KMU(Klein- und Mittelständische Unternehmen
indicator UNIPOM


Datenschutz
Zum selben thema
icon Erklärung
icon Straftat
icon Integration
icon Staat
icon Koalition
icon Regierung
icon Sozial
icon Arbeitslosenquote
icon Untersuchung
icon Altersteilzeit
icon Verfassung
icon Pflicht
icon Umstellung
icon Organe
icon Politik
icon Unerlaubten
icon Ordnungswidrigkeit
icon Parlament
icon Fraktion
icon Opposition
icon Arbeit
icon Menschenrechtsverletzung
icon Gesetz
icon Versicherung
icon Einkommen
icon Demokratie
icon Währungsunion
icon Gebühren
icon Widerruf
A-Z recht artikel:
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #

Copyright © 2008 - : ARTIKEL32 | Alle rechte vorbehalten.
Vervielfältigung im Ganzen oder teilweise das Material auf dieser Website gegen das Urheberrecht und wird bestraft, nach dem Gesetz.
dsolution