. Gesetzliche Bestandteile: Verkäufer, Käufer, Warenart, Qualität, Menge, Preis
. Weitere Regelmäßige Bestandteile: Liefer- und Zahlungsbedingungen
. Fallweise: Verpackung, Transport, Nebenleistungen, Garantie, Folgen bei nicht vertragsgemäßer Erfüllung
3. 1. Angabe der Warenart (Qualität)
Warenart kann bestimmt werden durch:
. Besichtigung
. Beschreibung und Abbildung
. Muster und Proben
. Marken (besondere Zeichen, die dazu dienen, bestimmte Erzeugnisse und Waren von anderen gleichartigen zu unterscheiden)
. Typen (Vereinheitlichungen der Endprodukte industrieller Erzeugnisse)
. Normen (Richtlinien, die die Vereinheitlichung von Formen, Abmessungen etc. bezwecken)
. Handelsklassen (legen die Qualität von Lebensmitteln fest)
3. 2. Angabe der Quantität
Die Menge kann
. genau,
. ungefähr (z. B. "3 % mehr oder weniger") oder
. gar nicht angegeben werden (z. B. bei Kauf in Bausch und Bogen).
Bei der Mengenangabe sollte die Verpackung berücksichtigt werden (brutto, netto). Manchmal werden sogenannte "Gewichtsabzüge" gewährt:
. Draufgabe: z. B. 10 Stück bestellt, 10 bezahlt, 11 geliefert
. Dreingabe: z. B. 10 Stück bestellt, 10 geliefert, 9 bezahlt
3. 3. Angabe des Preises
Der Preisangabe kann fest oder freibleibend sein (letzteres z. B. durch Kosten¬schwankungs¬klauseln).
Abzüge und Nachlässe können berücksichtigt werden:
. Skonto (Preisabzug für Zahlungen vor dem vereinbarten Zahlungstermin)
. Rabatt (aus verschiedenen Gründen gewährt, ohne Rücksicht auf den Zahlungs¬termin)
Ferner ist zu unterscheiden, ob im Preis schon die Umsatzsteuer enthalten ist oder nicht. Preisangaben für Konsumenten müssen jedoch die Umsatzsteuer enthalten.
Es gibt drei Verfahren zur Preiskalkulation für den Verkäufer bzw. Käufer:
. Progressive Kalkulation (Einkaufspreis ist vorgegeben; Ziel ist die Ermittlung eines Verkaufspreises und die anschließende Prüfung, ob dieser akzeptabel ist)
. Retrograde Kalkulation (Verkaufspreis ist vorgegeben; es geht um die Ermittlung des maximal zulässigen Einstandspreises)
. Differenzkalkulation (beide Preise sind vorgegeben; es soll der Gewinn errechnet werden)
3. 4. Angabe der Lieferbedingungen
. Erfüllungszeit: Prompt-, Termin- oder Fixgeschäft
. Erfüllungsort
. Kostenübergang (wenn nicht vereinbart, so trägt der Käufer alle Kosten der Liefe¬rung)
. Kaufvertragsklauseln: "ab", "frei", "frachtfrei" (regeln den Eigentums-, Risiko- und Kostenübergang)
3. 5. Angabe der Zahlungsbedingungen
. Erfüllungsort (normalerweise der Wohnort oder Geschäftssitz des Käufers)
. Erfüllungszeit (prompte Zahlung, Zielkauf, Vorauszahlung, Anzahlung bzw. Angeld, Abzahlungsgeschäft nach dem KSchG bzw. Teilzahlung)
3. 6. Angabe der Verpackung
Funktionen der Verpackung:
. Schutz der Ware,
. Erhöhung der Transport- und Lager¬fähigkeit,
. Erhöhung der Verkaufsfähigkeit
Im Kaufvertrag wird die Art der Verpackung geregelt und wer die dafür die kosten zu tragen hat.
3. 7. Sonstige Vertragsbedingungen
können sein:
. Allgemeine Geschäftsbedingungen
. Eigentumsvorbehalt
. Umtauschrecht
. Konventionalstrafen
. Reuegeld
Der Unterschied zwischen einer Konventionalstrafe (Pönale) und einem Reuegeld (Stornogebühr) besteht darin, daß der Verkäufer, wenn eine Konventionalstrafe vereinbart wurde, denn Vertrag trotzdem erfüllen muß, während das bei einem Reue¬geld nicht der Fall ist.
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