Einer der bekanntesten Juristen, die sich später als Journalisten verdient gemacht haben, ist der einstige Chefredakteur der "Frankfurter Rundschau" Roderich Reifenrath. Reifenrath wird am 4. Juni 1935 in Wissen a. d. Sieg geboren. Nach der Volksschule in Altenkirchen verbringt er die letzten drei Jahre vor dem Abitur (1952-1955) im Landerziehungsheim der Evangelischen Kirche Rheinland in Dierdorf, wo er auch das Abitur ablegt.
Von 1955 bis 1961 studiert Reifenrath schließlich Jura, zunächst von 1955 bis 1957 an der Universität Köln und schließlich von 1957-1961 an der Universität in Mainz. In Mainz legt er auch das Referendar-Examen ab. Im Anschluss an die Ausbildung arbeitet er knapp ein Jahr als Wissenschaftlicher Mitarbeiter über das Thema Jugendkriminalität.
Doch für Reifenrath ist klar, dass er - entgegen den Wünschen seines Vaters, der ebenfalls Jurist war - sich nicht weiter der Rechtswissenschaft, sondern vielmehr dem Journalismus widmen möchte.
Die erste journalistische Station ist für Reifenrath ein Volontariat bei der "Mainzer Allgemeinen Zeitung", wo er ab 1962 anheuert. 1964 wechselt er zur "Recklinghäuser Zeitung", um dort die Politische Redaktion aufzubauen.
Vom 1. Juli 1966 an zieht es den Juristen wieder in das Rhein-Main-Gebiet: Bei der "Frankfurter Rundschau" arbeitet er von Beginn in der Politischen Redaktion, ist lange Jahre im Ressort "Seite Drei" und für die politische Kommentierung verantwortlich.
Als Spezialgebiete entwickeln sich im Laufe der Zeit: Rechtspolitik (vor allem Verfassungsrecht), Parteien, Drittes Reich und seit dem Zusammenbruch der DDR die besondere Problematik des vereinigten Deutschlands.
Seit September 1986 ist er Mitglied der Redaktionsleitung und ab 1. Januar 1992 Chefredakteur der "Frankfurter Rundschau". 1995 wird Roderich Reifenrath ausgezeichnet mit dem "Karl-Hermann-Flach-Preis". Im Mai 2000 zeichnet ihn die Jury für sein journalistisches Lebenswerk mit dem Journalistenpreis der deutschen Zeitungen - "Theodor-Wolff-Preis" aus. Helmut Herles, Mitglied der Jury, die ihm den Preis verlieh, merkte in der Urteilsbegründung an, dass gerade die Rechtswissenschaft "den Blick auf die Welt" Reifenraths "geschärft" habe. Auch "die Neugier auf Lebenszeit" des Journalisten rühre von dem juristischen Hintergrund.
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