Startseite   |  Site map   |  A-Z artikel   |  Artikel einreichen   |   Kontakt   |  
  


recht artikel (Interpretation und charakterisierung)

Euro - umrechnung


1. Finanz
2. Reform

Von der Europäischen Union wurden für die an der Währungsunion teilnehmenden Länder klare Umrechnungsregeln festgelegt.

Die Umrechnungsregel:
Die Kurse werden nur in eine Richtung, nämlich vom EURO in die nationale Währung festgelegt. Diese Festlegung erfolgt in sechs signifikanten Stellen.
Zum Beispiel: 1 EUR = ATS 13,8750 (Stand von Donnerstag, 9. April 1998, dies ist nur ein Beispiel, da der endgültige Kurs erst mit Wirkung vom 1. 1. 1999 festgelegt wird).
Im Zuge des Umstieges vom Schilling auf den EURO werden in Österreich alle Schillingangaben durch diesen endgültig fixierten Preis dividiert. Dies betrifft unter anderem alle Löhne, Gehälter und Pensionen die Preise, die Sparguthaben oder die Kredite. Erst nach dieser Rechnung darf auf Cent (1 EUR = 100 Cent) gerundet werden. Exakt auf einen halben Cent lautende Rechnungsergebnisse sind entsprechend der kaufmännischen Rechnungsregeln stets aufzurunden.




Beispiel (1 EUR = ATS 13,8300):

Umrechnung: ATS 100 = 7,230657989 EUR = 7,23 EUR
Gegenprobe: 7,23 EUR = ATS 99,9909 ~ ATS 100

Wie man sieht, können in der Praxis mathematischen Rundungsdifferenzen auftreten. Die Umrechnungsregeln stellen aber sicher, daß diese Differenzen minimal sein werden.

 
 

Datenschutz
Top Themen / Analyse
indicator Geschichtliche Entwicklung der Kindertagesstätte
indicator Sozialpartnerschaft
indicator Das Pflegefallrisiko
indicator COMMONWEALTH EMPLOYMENT SERVICE - ANGLO SAXONS ONLY?
indicator Probleme mit Subventionen
indicator Verkaufsfahrer
indicator Versagung
indicator Die Gesamtänderung der österreichischen Bundesverfassung und die Notwendigkeit der Durchführung einer Volksabstimmung
indicator Das Kommunistische Informationsbüro (Kominform)
indicator DIE GESCHICHTE DER WASSERSCHUTZPOLIZEI


Datenschutz
Zum selben thema
icon Erklärung
icon Straftat
icon Integration
icon Staat
icon Koalition
icon Regierung
icon Sozial
icon Arbeitslosenquote
icon Untersuchung
icon Altersteilzeit
icon Verfassung
icon Pflicht
icon Umstellung
icon Organe
icon Politik
icon Unerlaubten
icon Ordnungswidrigkeit
icon Parlament
icon Fraktion
icon Opposition
icon Arbeit
icon Menschenrechtsverletzung
icon Gesetz
icon Versicherung
icon Einkommen
icon Demokratie
icon Währungsunion
icon Gebühren
icon Widerruf
A-Z recht artikel:
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #

Copyright © 2008 - : ARTIKEL32 | Alle rechte vorbehalten.
Vervielfältigung im Ganzen oder teilweise das Material auf dieser Website gegen das Urheberrecht und wird bestraft, nach dem Gesetz.
dsolution