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Insgesamt sind es drei Hauptkomponenten, aus denen sich das DNS zusammensetzt:
1. Der Domain Name Space, ein baumartig, hierarchisch strukturierter Namensraum und die Resource Records. Das sind Datensätze, die den Knoten zugeordnet sind.
2. Name Server sind Programme bzw. Rechner, die die Informationen über die Struktur des Domain Name Space verwalten und aktualisieren. EinNameserver hat normalerweise nur eine Teilsicht des Domain Name Space ...
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Nameserver besitzen vollständige Informationen über einen Teil des Domain-Namensraums (Zone). Eine Zone umfasst die Domain-Namen und die Daten der nicht delegierten Subdomains, aber nicht die Daten der delegierten Subdomains. Beim Delegieren wird die Verantwortung für Subdomains auf (mehrere) andere Nameserver übertragen. Wird ein Nameserver nach einer delegierten Subdomain gefragt, verweist er auf die anderen zuständigen Nameserver.
Es ist ü ...
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Das Zusammenwirken von Magistratur, Senat, Volk sowie Nobilität machte das staatliche Leben in Rom aus, daher werden diese Institutionen/Gruppierungen noch gesondert betrachtet.
Die antike Staatstheorie, vor allem Aristoteles, kennt sechs Grundformen staatlicher Organi¬sation, drei gute: Monarchie, Aristokratie und und die drei Formen ihrer Entartung: Tyrannis, Oligarchie und Oc ...
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Dass die Verwirklichung eines solchen Staates möglich war, hat seine Ursache in den Bürgern selbst und ihren politischen Tugenden. Solche virtutes kannte das römische Volk in großer Zahl. Zu ihnen gehört die pietas. In enger Verbindung zu ihr stehen concordia und fides. Diese erstreckte sich auch zusammen mit einer gewissen clementia auf die unterworfenen Völker, sobald mit ihnen ein Vertrag abgeschlossen war. Denn Verträge waren den Römern de ...
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Die Hauptsäule des römischen Staatswesens bildete das Volk, das seine politischen Rechte in Versammlungen wahrnahm, bei denen wir vier Arten unterscheiden müssen:
comitia curiata, c. centuriata, c. tributa, concilia plebis; die sog. contiones dienten im Gegensatz zu den comitia lediglich dem Informationsaustausch.
Die aus ältester Zeit stammenden, auf der Grundlage der Geschlechter aufgebauten Kuriatkomitien wurden immer weniger besucht. In ...
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Ein weiteres wichtiges Ergebnis des Ständekampfes bestand darin, dass das Eheverbot zwischen Patriziern und Plebejern aufge¬hoben wurde und dass die Plebejer zunächst zur Quästur, dann zu allen höheren Ämtern zuge¬lassen wurden (366 v. Chr. erster plebejischer Konsul). Das besagte noch nicht, dass die Plebejer sofort auch tatsächlich eine nennens-werte Anzahl etwa von Konsuln gestellt hätte. Erst allmählich nahm die Zahl der plebejischen Inhabe ...
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Abgesehen von den meisten Aufgaben, die der Herrscher als oberster Priester gehabt hatte, gingen seine gesamten Vollmachten auf zwei jähr¬lich vom Volke neu zu wählende Beamte, die Konsuln , über, die in ältesten Zeiten nach ihren wichtigsten Aufgaben auch praetores ("Herzöge") oder iudices hießen. Ihre Amtsinsignien erinnerten an die der Könige und unterstrichen ihre umfassende Macht.
Die Beschränkung der königlichen Gewalt lag in der zeit ...
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Eine weitere Säule des römischen Staatswesens bil¬dete nach der Magistratur der Senat
("Ältestenrat") . Er setzte sich zusammen aus den Oberhäuptern der patrizischen Familien und Mitgliedern der übrigen Nobilität. Theoretisch konnte zwar jeder tüchtige Bürger einen Senatssitz er¬halten, praktisch kamen aber nur Angehörige der führenden Schicht, vor allem ehemalige Inhaber kurulischer, schließlich auch plebejischer Ämter in Frage.
Die Normalz ...
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Gemäß Art. 20 (2) des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland ist der alleinige Souverän im Staate das Volk. Es drückt seinen Willen mittelbar durch Wahlen und Abstimmungen aus, so dass Institutionen gewählt werden, die diesen Volkswillen in ihrer Art der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung zum Ausdruck bringen.
Auch in der res publica ist das römische Volk der Souverän. Jedoch existieren zwei signifikante Un ...
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Nach unserer Verfassung (Art. 3) sind alle Menschen (untereinander und vor dem Gesetz) gleich. In der res publica dagegen war für ein politisches Emporkommen maßgeblich die Zugehörigkeit zur Nobilität. Wer aus einem berühmten Adelsgeschlecht kam, dem konnte deutlich eher eine politische Karriere gelingen, als einem einfache römischen Bürger.
In der Bundesrepublik existieren diese aristokratischen Elemente nicht mehr.
Anders verhält es sich j ...
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Auf die Exekutive bezogen, weisen beide Republiken einander die meisten Parallelen auf.
Gemäß Artikel 62 ff. des Grundgesetzes besteht die Bundesregierung aus Bundes-ministern und dem Bundeskanzler. Jedes Regierungsmitglied führt seine Dienstgeschäfte
- im Rahmen der geltenden Gesetze und Verpflichtungen und der Richtlinienkompetenz des Bundeskanzlers - eigenständig. Eine Regierung besteht solange bis ein neuer Bundestag zusammentritt, d.h ...
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Der Senat der res publica stellt selbst das am wenigsten republikanische Element des Staates dar; dies wird insbesondere im Vergleich zur Bundesrepublik Deutschland deutlich.
Für die völkerrechtliche Vertretung des Bundes zeichnet der Bundespräsident verantwortlich; er ist Staatsoberhaupt, kann das Begnadigungsrecht ausüben und ernennt bzw. entläßt alle Bundesbeamten.
Der Senat hatte im Vergleich dazu insbesondere völkerrechtliche Aufgaben. ...
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In einer Demokratie äußert sich der politische Wille des Volkes primär in den Wahlen zum Parlament, welchem somit die direkteste Legitimation zukommt. Das Parlament erläßt die Gesetze, die die Exekutive auszuführen und die Gerichte anzuwenden haben. Sogar die Verfassung, also die rechtliche Grundlage der demokratischen Gesellschaft, kann - in gewissen Grenzen und mit gewissen Einschränkungen - vom Parlament verändert werden. Doch schon z ...
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Aufgrund seiner Funktion verfügt das Bundesverfassungsgericht über eine Bedeutung, die über die eines der obersten Bundesgerichte (z.B. Bundesgerichtshof oder Bundesarbeitsgericht) hinaus geht. So stehen ihm zahlreiche direkt in der Verfassung normierte Kompetenzen zu. Auch verfügt es über eine eigene Verwaltung und eine eigene Geschäftsordnung. Diese basiert jedoch wie die gesamte Verfahrensordnung auf dem Bundesverfassungsgerichtsgeset ...
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das Bundesverfassungsgericht gliedert sich in zwei Senate, die mit zur Zeit jeweils acht Richtern
(vor 1963 waren es 10 und mehr) besetzt sind. Davon müssen jeweils drei Richter ehemals als Richter an einem
obersten Gerichtshof des Bundes tätig gewesen sein. Der erste Senat ist für die meisten Verfassungsbeschwerden und Normenkontrollen zuständig (der Grundrechtssenat), der zweite für die anderen Verfahren, also primär für Streitigk ...
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Beide Senate richten in jedem Geschäftsjahr mehrere Kammern ein, welche aus jeweils drei Verfassungsrichtern bestehen und als Filter für die ständig steigende Zahl von Verfassungsbeschwerden dienen sollen. Dies geschieht durch eine einstimmig zu erfolgende Entscheidung, ob die jeweilige Beschwerde von vorne herein überhaupt Aussicht auf Erfolg haben kann oder nicht. Doch noch vor den Kammern gibt es bereits eine Hürde für Verfa ...
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Die Senate selbst stehen unter dem Vorsitz des Präsidenten bzw. des Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichtes, den beiden höchsten Repräsentanten der Rechtsprechung in der Bundesrepublik und in etwa auf einer Ebene mit Bundestagspräsident und Bundesratspräsident anzusiedeln. Ihre Vertreter sind die jeweils dienst ältesten Senatsmitglieder Zur Zeit ist Jutta Limbach Präsidentin des Verfassungsgerichtes und
Vorsitzende des Zweiten Sen ...
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Nicht jeder Bundesbürger kann zum Verfassungsrichter gewählt werden. Voraussetzungen sind die Vollendung des 40. Lebensjahres und eine Ausbildung zum Volljuristen (erstes und zweites juristisches Staatsexamen). Darüber hinaus zieht eine erfolgte Wahl zum Verfassungsrichter das automatische Ausscheiden aus Legislativ- oder Exekutivorganen der Länder oder des Bundes nach sich. Überhaupt ist nur die Tätigkeit als Hochschullehrer neben dem Am ...
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Dem Verfassungsgericht sind zahlreiche Verfahren zugeordnet, in der Praxis beschränkt sich die Bedeutung jedoch primär auf die Verfahren der Verfassungsbeschwerde, der konkreten und der abstrakten Normenkontrolle und in gewissem Maße auch der Verfassungsstreitigkeiten. Gänzlich ohne praktische Bedeutung ist hingegen die Präsidentenanklage oder die Anklage gegen Bundes- und Landesrichter. Als unabdingbare Voraussetzung für ein Verfahren ...
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Gliederung:
1. Vermerk im GG
2. Charakterisierung
3. Aufbau
4. Sitz/Vorsitzender
5. Aufgaben
6. Wahl
7. Beispiele
1. Vermerk im GG
- art 92 GG: Die rechtssprechende Gewalt ist den Richtern anvertraut; sie wird durch
das Bundesverfassungsgericht, durch die in diesem Grundgesetz vorgesehenen Bundesgerichte und durch die Gerichte der Länder ausgeübt.
- art 97(1) GG: Die Richter sind unabhängig und nur dem Gesetz ...
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