Der Senat der res publica stellt selbst das am wenigsten republikanische Element des Staates dar; dies wird insbesondere im Vergleich zur Bundesrepublik Deutschland deutlich.
Für die völkerrechtliche Vertretung des Bundes zeichnet der Bundespräsident verantwortlich; er ist Staatsoberhaupt, kann das Begnadigungsrecht ausüben und ernennt bzw. entläßt alle Bundesbeamten.
Der Senat hatte im Vergleich dazu insbesondere völkerrechtliche Aufgaben. Doch weiter-
gehend kommen auch exekutive (Finanz- und Münzwesen, Vergabe von Promagistraten) sowie legislative (siehe senatus consultum/auctoritas, Seite 7) Funktionen hinzu.
Insgesamt stellt dieses Verfassungsorgan, das selbst aristokratisch bzw. oligarchisch besetzt war, eine größere Vermischung von verschiedenen Kompetenzarten in der res publica dar, als gemeinhin angenommen wird.
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