Der Gerichtshof der Europäischen Union wurde mit dem Vertrag von Rom eingerichtet. Sein Sitz ist in Luxemburg. Die Aufgabe des Gerichtshofes ist es, in Fragen zu entscheiden, die u.a. den Gründungsvertrag und das Gemeinschaftsrecht betreffen können.
Der Europäische Gerichtshof ist die letzte Instanz bei allen Rechtsfragen der EU. Das Gericht setzt sich aus 15 Richtern zusammen, die für sechs Jahre ernannt werden. Aus jedem Land muß mindestens ein Richter vertreten sein. Ihnen zur Seite stehen für jede Kammer sechs unabhängige Generalstaatsanwälte, die von den Mitgliedstaaten für sechs Jahre ernannt werden. Der Präsident wird von den Richtern für drei Jahre gewählt. Das Gericht befaßt sich mit Streitfällen zwischen Mitgliederregierungen und EU-Einrichtungen, Streitfällen innerhalb der EU und mit Berufungen gegen EU-Beschlüsse und -Entscheidungen. Die Gerichte der Mitgliedstaaten verweisen Fälle, die einen unklaren Punkt im EU-Recht betreffen, häufig an den Europäischen Gerichtshof. Der Gerichtshof trifft verbindliche Entscheidungen über EU-Recht und liefert somit Richtlinien für Entscheidungen der nationalen Gerichte. Die Entscheidungen des Gerichtshofes schaffen Präzedenzfälle und werden Bestandteil der Rechtsprechung jedes Mitgliedstaates. Auch Unternehmen und Bürger Europas können den EuGH anrufen.
Während eines Verfahrens wird ein Richter zum Bericht erstattenden Richter ernannt. Vor der Urteilsverkündung können die streitenden Parteien mündlich Stellung nehmen. Durch die zahlreichen Anfragen kann sich die Bearbeitungszeit bis zu vier Jahre hinziehen. Wesentlichen Anteil hat der Europäische Gerichtshof am Integrationsprozeß der Mitgliedstaaten, da er Gemeinschaftsrecht vor nationales Recht stellt.
Adresse des EuGH: Boulevard Konrad Adenauer, L-2925 Luxemburg
Telefon: (352) 43 03 -1
Fax: (352) 43 03 26 00
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