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recht artikel (Interpretation und charakterisierung)

Devisenbörse


1. Finanz
2. Reform

An der Wiener Wertpapierbörse findet auch täglich ein Handel mit Devisen und Noten statt. Dieser Handel ist in den Bedingungen für den Handel mit ausländischen Zahlungsmitteln an der Wiener Börse (Devisenbedingungen) geregelt. Auf Grund dieser Usancen werden Devisen und Noten von derzeit 17 frei konvertierbaren Währungen, sowie die Europäische Währungseinheit (ECU) gehandelt.

In den Wiener Handel sind die Leitwährungen der Welt, sämtliche Währungen des europäischen Währungssystems, sowie einige weitere Währungen wichtiger Handelspartnerländer einbezogen. Der Handel erfolgt durch ein automatisches Handelssystem mit der Österreichischen Nationalbank als Marktmacher. Diese hat die Aufträge in das System einzugeben und für den Spitzenausgleich zu sorgen. Sämtliche Geschäfte werden zu dem vom System errechneten Mittelkurs abgerechnet. Weiters wird er in jeder Währung Geld- und Briefkurse ermittelt. Dabei wird eine fix festgelegte Spanne dem Mittelkurs zugeschlagen (Briefkurs) oder abgezogen (Geldkurs). Die Banken als Devisen- und Notenkommissionäre legen diese Kurse den Abrechnungen mit ihren Kunden zugrunde (Geldkurs=Ankaufspreis, Briefkurs=Verkaufspreis). Sie erfüllen damit ihre handelsrechtliche Verpflichtung zur Geschäftsausführung zum Börsepreis.

Die an der Wiener Börse abgeschlossenen Devisen- und Notengeschäfte sind prompt (in der Regel binnen zweier Werktage) zu erfüllen. Der Umfang des außerbörslichen Devisen- und Notenhandels übertrifft den börsemäßigen Handel bei weitem. Dieser hat lediglich den Charakter eines Fixings. Durch die Kursbildung werden amtliche Preise, die für die Marktlage des Tages repräsentativ sind, ermittelt und im amtlichen Kursblatt veröffentlicht.

 
 

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