Die Gesetzesumstellung erfolgt nach einem genau ausgearbeiteten Plan der Bundesregierung. Für den Konsumenten wesentlich ist das Umstellungsgesetz zur Preisauszeichnung und Preisüberwachung.
Die Sozialpartner und die Bundesregierung haben sich auf folgende Regelungen geeinigt:
Die Verpflichtung zur doppelten Preisauszeichnung wird bereits drei Monate vor
der Ausgabe der EURO-Banknoten und -Münzen, also voraussichtlich ab Oktober 2001, beginnen und mindestens so lange dauern, wie sich Schilling und EURO gleichzeitig im Umlauf befinden. Der doppelte Währungsumlauf endet spätestens am 30. Juni 2002. Die "EURO-Preiskommission" wird aufgrund der vorliegenden Informationen entscheiden., ob es notwendig ist, über diesen Zeitraum hinaus die doppelte Preisauszeichnung zu verlängern.
Bei allen Anboten, Kostenvoranschlägen, Rechnungen und Quittungen sind die
Preise in der Phase der doppelten Preisauszeichnung in Schilling und EURO anzugeben. Dieser Grundsatz gilt für alle Einzelposten und die Endsumme. Davon ausgenommen sind allerdings Quittungen auf üblichen Kassabons, bei denen nur die Endsumme in beiden Währungen anzugeben ist. Grundsätzlich besteht die Verpflichtung zur doppelten Preisauszeichnung für alle wirtschaftlichen Tätigen gegenüber den Verbrauchern. Ausnahmen gibt es z. B. für Kleinbetriebe.
Die Art der doppelten Preisauszeichnung hängt zwar von der Art und der Größe
des Unternehmens ab, sie darf jedoch nicht schlechter sein, als die vor der Umstellung auf den EURO übliche Preisauszeichnung.
Festgelegt ist weiters, daß bei der Umstellung von Urkunden und Verträgen von
Schilling auf EURO, also etwa bei der Umstellung von Sparbüchern, sowie beim Umtausch von Schilling in EURO den Konsumenten im Umstellungszeitraum keine direkten Kosten entstehen dürfen.
Überwacht wird die Einhaltung dieser Vorschriften von der sogenannten "EURO-Kommission" im Wirtschaftsministerium. In den Bundesländern wird es zusätzlich Beschwerdestellen bei den jeweiligen Preisbehörden der Landesregierung geben. Auch Konsumentenschutzorganisationen werden über die Einhaltung dieser Vorschriften sehr genau wachen.
Werden "Umrechnungsmogler" erwischt, kann es zu Strafen kommen, die von Abmahnung bis Geldstrafe reichen.
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